Erste Erfahrungen mit dem Dodd-Frank Act
Im Zuge der Implementierung des Dodd-Frank Acts wurde festgestellt, dass die Handelswege verschlungen und die Wertschöpfungsketten komplex sind. Die Unternehmen haben folgerichtig auf diese unsichere Lage reagiert. Statt sich mit der aus ihrer Sicht überbordenden Bürokratie herumzuschlagen, wählen die Firmen nämlich eine viel einfachere Lösung. Sie beziehen grundsätzliche überhaupt keine Rohstoffe mehr aus dem Kongo. So reduzieren die US-Firmen die Wahrscheinlichkeit, Konfliktmineralien zu importieren und irgendwann skandalträchtige Schlagzeilen zu produzieren. Das Ergebnis: Es gibt de facto ein Embargo auf Rohstoffe aus dem Kongo und seinen Nachbarstaaten.
Der Leidtragende dieser Entwicklung ist vor allem der Klein-Bergbau im Kongo. Das ist besonders tragisch, denn die Rohstoffe aus dem Westen des Landes sind zum großen Teil konfliktfrei. Doch die unsichere Lage führt dazu, dass die Rohstoffe aus dem gesamten Kongo gemieden werden. Aus unterschiedlichen Studien – u.a. des Öko-Instituts – ist bekannt, dass viele Familien, die Klein-Bergbau betrieben haben, ihre Existenzgrundlage aufgrund des Dodd-Frank Acts verlieren.
Eine Umfrage der amerikanischen Tulane Universität zu den wirtschaftlichen Auswirkungen der Verordnung hat darüber hinaus ergeben, dass KMUs im Durchschnitt knapp 200.000 US-Dollar pro Jahr an finanziellen Mitteln benötigen, um der Dokumentationspflicht nachzukommen. Dieser hohe Betrag entsteht vor allem deshalb, weil sich die Firmen oft externe Expertisen einkaufen müssen. Zudem zeigt die Studie, dass die steigende Dokumentationspflicht einen massiven zeitlichen Mehraufwand für die Mitarbeiter und das Unternehmen bedeutet.
Der europäische Ansatz:
In der vierten Trilog-Verhandlungsrunde zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat wurde ein Kompromiss für den Bereich der Konfliktrohstoffe ausgehandelt. Der sog. EU-Ansatz sieht vor, dass sich europäische Importeure von 3T&G (Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold) als „verantwortungsvolle Einführer“ zertifizieren lassen. Dabei sollen lediglich die eigentlichen Importeure (Upstream-Industrie) der Rohstoffe mit Nachweispflichten belegt werden, der regionale Anwendungsbereich ist nicht beschränkt. Orientieren wird sich die EU-Verordnung an den Due Diligence Richtlinien der OECD. Ziel ist es, Querfinanzierungen von Rebellengruppen und Konflikten bei der Rohstoffgewinnung zu unterbinden.
Für die Weiterverarbeitung (Downstream-Industrie) sind die Regelungen freiwillig. Überdies sollen Schwellenwerte eingeführt werden. Das bedeutet, wenn ein Unternehmen unterhalb der Schwellenwerte die o.g. Rohstoffe einführt, gelten keine verbindlichen respektive aufgeweichten Regelungen. Genaue Werte und Details liegen noch nicht vor.
Darüber hinaus soll es keine abschließende Liste der Konflikt- und Hochrisikoregionen geben. Vielmehr wird momentan diskutiert, ob eine unverbindliche Liste von einer Expertengruppe erstellt wird. Die EU will dazu ein Handbuch entwickeln, das die Indikatoren von Konfliktregionen beschreibt. Ein Beispiel hierfür: Konflikt- und Hochrisikogebiete sind u. a. als Gebiete definiert, in denen bewaffnete Konflikte geführt werden, Gewalt weit verbreitet und die zivile Infrastruktur zusammengebrochen ist. Unternehmen sollen anhand dieser letztlich eher wagen Definition eigenständig feststellen, ob es sich um ein Konflikt- und Hochrisikogebiet handelt.
Sekundärrohstoffe sollen grundsätzlich nicht Gegenstand der Verordnung sein. Jedoch sollen die Unternehmen nachweisen, dass die Rohstoffe ausschließlich aus Abfällen (z. B. aus Schrott) oder aus daraus erzeugten „recyceltem“ Material gewonnen wurden. Die Unternehmen müssen dazu ihre Maßnahmen darlegen und beschreiben, wie sie zu dem Nachweis gelangt sind.
Die Planungen der EU sehen vor, dass bereits im Oktober im Europäischen Parlament über den vorliegenden Kompromiss abgestimmt wird. Mit einer drei bis vierjährigen Übergangsfrist würde die Verordnung schätzungsweise ab 2020 in Kraft treten.
Einschätzung der WVMetalle:
Die EU-Definition von „Konflikt- und Hochrisikogebieten“ ist unbestimmt und bietet großen Interpretationsspielraum. Die Identifizierung jener Regionen wird somit auf die Rohstoffimporteure verlagert. Es entsteht eine nicht tragbare Rechtsunsicherheit zu Lasten der Unternehmen. Auch wenn es eine indikative Liste geben soll, fordern wir die EU auf, nachzubessern und explizit zu definieren, nach welchen Kriterien eine Region tatsächlich ein Konflikt- und Hochrisikogebiet ist. Als Alternative schlagen wir vor, dass die EU bestehende Embargolisten nutzt. Auch können wir uns vorstellen, dass neue Indikatoren in Sachen Konfliktrohstoffe entwickelt werden, die zur Bewertung genutzt werden. Als Vorbild kann beispielsweise die Holzverordnung dienen, die den Korruptionsindex als Orientierung nutzt. Auch lehnen wir die unterschiedlichen Schwellenwerte, die darüber entscheiden, ob die Verordnung für Rohstoffimporteure obligatorisch oder nicht verbindlich ist, ab, da dadurch unvorhersehbare Schlupflöcher entstehen können.
Die von der EU gewählte Definition von Sekundärrohstoffen muss konkretisiert und durch metallbezogene Definitionen ergänzt werden. Zusätzlich sollte klar herausgestellt werden, dass immer der Verkäufer als Herkunftsort definiert wird und die Informationen darüber nicht öffentlich sind. So wird es auch von der OECD definiert. Des Weiteren spricht sich die WVMetalle für einen unbürokratischen Nachweis aus, wie er im Dodd-Frank Act erfolgreich praktiziert wird. Sollte die EU beim Import von Sekundärrohstoffe den Unternehmen weitere Nachweispflichten auflegen, muss sichergestellt sein, dass diese auch praktisch handhabbar sind. Zudem müssen Umgehungstatbestände verhindert werden. Rohstoffe, deklariert als Sekundärrohstoffe, könnten unter Umstände nach Europa exportiert werden. Die EU muss also dafür Sorge tragen, dass derartige Schlupflöcher gar nicht erst entstehen. Letztlich dürfen Sekundärrohstoffhersteller nicht darunter leiden, dass recyceltes Material exkludiert wird. Sollte es eine Whitelist geben, müssen auch Produzenten von Sekundärrohstoffen darauf gelistet werden. Anderenfalls entstehen für die Firmen enorme Wettbewerbsnachteile.
Dass bestehende Unternehmensinitiativen anerkannt werden, begrüßt die WVMetalle sehr. Jedoch muss dezidiert beschrieben werden, wie die Anerkennung dieser Unternehmensinitiativen geregelt ist. So sehen die derzeitigen Vorschläge vor, dass die Unternehmensinitiativen die EU-Definition der Konflikt- und Hochrisikogebiete übernimmt. Da es unseres Erachtens aber noch keine Definition gibt, könnten die gut funktionierenden Unternehmensinitiativen ausgehöhlt werden bzw. künftig weniger gut funktionieren.
In der Praxis besteht eine Vielzahl sich zum Teil überschneidender Ansätze zum Umgang mit Konfliktrohstoffen. Genannt seien insbesondere die OECD Due Diligence Guidelines, in denen sich die deutsche Nichteisen-Metallindustrie aktiv beteiligt. Derzeit wird die OECD Due Diligence Guideline im Rahmen von freiwilligen Initiativen wie dem Conflict Free Smelter Programm der EICC oder der ITRI Tin Supply Chain Initiative umgesetzt. Die WVMetalle begrüßt die Absicht, die Transparenz im Rohstoffsektor zu erhöhen. Die verschiedenen europäischen und nationalen Initiativen müssen sich jedoch einer umfassenden Folgenabschätzung unterziehen, die insbesondere die Frage nach der Handhabbarkeit für Firmen beantwortet und prüft, inwiefern eine Harmonisierung die Effektivität erhöhen würde.
Die Absicht der EU, eine eigene Verordnung in Sachen Konfliktrohstoffen zu implementieren wird von der Nichteisen-Metallindustrie unterstützt. Jedoch muss die Ausgestaltung wirtschaftlich sein. In einer Umfrage, die gemeinsam von den Verbänden WVMetalle, WVStahl und VDM durchgeführt wurde, rechnen 90% mit Mehrkosten. Verwaltungskosten sowie Personal- und Informationsbeschaffungskosten stellen für die Firmen die größten Kostenblöcke dar. Die Firmen gaben an, die Kosten nur schätzen zu können. Die Firmen taxieren auf Grundlage der Verordnung den Mehraufwand zwischen 25.000 bis 500.000 EUR im Jahr. Deswegen muss die EU verträgliche Lösungen finden und die Erfahrungen des Dodd-Frank Act berücksichtigen.
Informieren Sie sich weiter auf unserer Seite zur Handels- und Rohstoffpolitik.