MiFID IIWirtschaftsverbände gegen Umsetzungsvorschlag von EU-Finanzmarktrichtlinie

Die WirtschaftsVereinigung Metalle e. V. unterstützt eine Allianz von 19 Wirtschaftsverbänden, die sich gegen einen aktuellen Umsetzungsvorschlag der EU-Finanzmarktrichtlinie MiFID II richtet.

20.10.2015

Im Januar vergangenen Jahres haben Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der EU-Kommission eine Reform der bisherigen „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID) beschlossen. Die neuen Vorgaben sind bis zum 3. Juli 2016 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 3. Januar 2017 anzuwenden. Ein aktueller Umsetzungsvorschlag zu Schwellenwerten würde jedoch Unternehmen als Finanzinstitute klassifizieren, die zum Beispiel die in der NE-Metallindustrie übliche Absicherung der Metallpreise an der Börse betreiben.
 
Die an der Allianz beteiligten Wirtschaftsverbände kritisieren vor allem die Aufnahme von Schwellenwerten für die Wirksamkeit der Nebentätigkeitsausnahme. In der früheren Richtlinie galt eine generelle Ausnahmeregelung für den Handel auf eigene Rechnung oder Kundenaufträge in europäischen Rohstoffmärkten. Nun hat aber die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA bei der Entwicklung technischer Standards unter anderem Schwellenwerte für die Bestimmung der Nebentätigkeitsausnahme aufgenommen, die eindeutig zu niedrig veranschlagt sind.
 
Konsequenz dieser Schwellenwerte ist, dass Unternehmen als Finanzinstitute klassifiziert werden und damit eine Banklizenz benötigen. Derzeit dauert es in Deutschland zwei Jahre, eine derartige Lizenz zu beantragen. Bis dahin dürften keine Derivatgeschäfte getätigt werden. Außerdem müssen sich diese Unternehmen dann den Regelungen zu Eigenkapitalvorschriften des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht Basel II unterwerfen. Damit wäre im Wesentlichen eine höhere Eigenkapitalabsicherung erforderlich. Dies wäre Kapital, das auf Konten festliegen müsste und zu Negativzinsen führen würde. Es stünde nicht für Investitionen zur Verfügung.
 
Die 19 Wirtschaftsverbände, die sich geschlossen gegen den Umsetzungsvorschlag aussprechen, fordern eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte. Weitere kritische Punkte betreffen Positionslimits für Warenderivate, Transparenzanforderungen, das Positionsreporting sowie die Definition von Warenderivaten.
 
Weitere Details finden Sie im untenstehenden Statement.

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