Fachtagung „Gefahrstoffe 2017“ am 5. Juli 2017 bei der IHK Karlsruhe

Am 5. Juli hat die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz (LUBW), die IHK Karlsruhe, das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM) sowie die Fachvereinigung Arbeitssicherheit e. V. (FASI) eine Fachtagung zum Thema Gefahrstoffe ausgerichtet.

13.07.2017

Vor dem Hintergrund aktueller Anpassungen der europäischen CLP-Verordnung sowie der nationalen Gefahrstoffverordnung gab die Veranstaltung einen Überblick zu:

  • Wesentlichen Inhalten der aktualisierten und Pläne zu einer Neufassung der GefStoffV
  • Besonderen Vorschriften und Überwachungsprojekte für bestimmte Gefahrstoffe und Tätigkeiten (krebserzeugende Metalle, Asbest)
  • Lagerung von Gefahrstoffen
  • Kommunikation mithilfe des Sicherheitsdatenblattes

Im Rahmen der Veranstaltung präsentierte Dr. Wieske in seinem Vortrag erstmals konkrete Inhalte der neuen TRGS 561 (Tätigkeiten mit krebserzeugenden Metallen und ihren Verbindungen). Er skizzierte unter dem Motto "Anspruch und Wirklichkeit" zunächst den Hintergrund und die Motivation zu dieser Technischen Regel und gab einen Überblick zu den branchenübergreifenden Schutzmaßnahmen. Anhand einiger Beispiele konnte er dann Einsichten in die Abschnitte zu speziellen Bereichen in der TRGS 561 geben, darunter den Bereich der Nichteisenmetall-Erzeugung und -Verarbeitung.

Besonderen Wert hat Dr. Wieske auf die Betonung des vorrangigen Ziels der TRGS gelegt: Erreicht werden sollen Expositionen unterhalb der Toleranzkonzentration (As, Cd, Co, Ni), unterhalb des AGW (Be) und unterhalb des Beurteilungsmaßstabes (Cr VI). Die TRGS 561 liefert den Unternehmen dazu wichtige Informationen für die Praxis und bietet Rechtssicherheit: Bei Einhaltung der in der TRGS 561 beschriebenen Maßnahmen gelten die Anforderungen der GefStoffV als erfüllt.

Alle Unterlagen zur Veranstaltung sind ab dem 20. Juli unter folgendem Link verfügbar:

https://www.karlsruhe.ihk.de/innovation/umwelt/VeranstaltungenUmwelt/Fachtagung-von-IHK--LUBW--Umweltministerium-am-5--Juli_2017/3574082 

 

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