politik aktuellEEG-Reform ist industriepolitisches Pflichtprogramm

„Die NE-Metallindustrie in Deutschland sieht die EEG-Novelle als Kernaufgabe der Großen Koalition an. Wir benötigen dringend ein Ende der Überförderung der Erneuerbaren Energien, damit die Kosten nicht weiter ausufern. Mit einem Anteil von 25 Prozent am Energiemix ist es Zeit, dass sie sich nun am Markt beweisen. Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Grundstoffindustrie zu sichern, sind weiterhin Entlastungen für die energieintensive Industrie notwendig“, betont WVM-Präsident Oliver Bell, vor dem Hintergrund der laufenden Diskussionen zur Neugestaltung des EEG.

01.02.2014

Die EU-Kommission hat am 18. Dezember 2013 ein Beihilfeverfahren gegen das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) eröffnet. Im Rahmen dessen stehen auch die in der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG verankerten Entlastungen stromintensiver Unternehmen auf dem Prüfstand. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat klargestellt, dass nur das EEG 2012 Gegenstand des Beihilfeverfahrens ist. Damit sind nur Begrenzungsbescheide, die im Jahr 2012 und später ausgestellt worden sind, Teil des Verfahrens.

Das Beihilfeverfahren unterstreicht die enge inhaltliche und zeitliche Verknüpfung zwischen der Neufassung der europäischen Umwelt- und Energiebeihilfeleitlinien (EEAG) und der Novellierung des deutschen EEG im Zusammenhang mit den Entlastungsmöglichkeiten für die NE Metallindustrie. Dabei bilden die EEAG die Grundlage für eine europakonforme Ausgestaltung der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG. Die EU-Kommission schlägt vor, die Ausnahmen auf Basis einer Auswahl beihilfeberechtigter Branchen in den EEAG festzuschreiben. Die dabei angewandten quantitativen Kriterien müssen jedoch sorgfältig geprüft werden. In jedem Fall muss die Regelung ausreichend Flexibilität gewährleisten, um stromintensiven Unternehmen auch weiterhin Entlastungen ermöglichen zu können.

Im Wirtschaftsministerium wird bereits die EEG-Novelle vorbereitet, die am 9. April im Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Eine konkrete Ausformulierung der Besonderen Ausgleichsregelung zeichnet sich noch nicht ab. Ein erster Arbeitsentwurf aus dem Ministerium deutet wie im Koalitionsvertrag daraufhin, dem Ansatz der EU-Kommission zu folgen, nur noch ausgewählte im internationalen Wettbewerb stehende Branchen wie die NE-Metallindustrie entlasten zu wollen. Das Hauptaugenmerk muss darauf liegen, den Selbstbehalt für die Unternehmen auf 0,05 Cent pro Kilowattstunde zu begrenzen.

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