EnergieBundestag verabschiedet EEG Änderungsgesetz

Der Deutsche Bundestag hat am 27. Juni 2014 den Gesetzentwurf zur Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes verabschiedet.

14.07.2014

Das Gesetz soll nach der Verabschiedung durch den Bundesrat am 1. August 2014 in Kraft treten und von der EU-Kommission notifiziert werden. Mit Blick auf die Entlastungsbescheide für die Besondere Ausgleichsregelung ist es entscheidend, dass dieser Zeitplan eingehalten wird. Vor dem Hintergrund des Beihilfeverfahrens, das die EU-Kommission gegen das EEG eröffnet hat, wurde der Entwurf für die EEG-Novelle bereits frühzeitig und parallel zum parlamentarischen Verfahren auf europäischer Ebene intensiv beraten. Ziel war es, die Vereinbarkeit mit den neuen Beihilfeleitlinien sicherzustellen. Bei der Besonderen Ausgleichsregelung ist dies gelungen. Noch offen ist die Vergütung von Stromimporten aus erneuerbaren Energien: Laut Kommission sollen diese von der EEG-Umlage befreit werden. Zudem soll die Befreiung von Bestandsanlagen der Wirtschaft bei der Eigenversorgung nach einer Übergangszeit überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Die Bundesregierung möchte die jetzige Regelung erhalten. 

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