Wasser, Boden, LuftDie TA Luft vor der nächsten Novellierung

Bisher wurde die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft im 10-Jahres-Takt erneuert. Die Anforderungen an die Industrie haben sich dabei kontinuierlich verschärft.

Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) feiert Geburtstag: Sie ist im Jahr 2014 50 Jahre alt geworden. Seit 1964 ist sie eine der wesentlichen Grundlagen bei der Herstellung und Verarbeitung von Nichteisen-Metallen. Der Erlass der ersten TA Luft basierte damals noch auf der Gewerbeordnung. Seitdem wurde sie mehrfach an immissionsschutzrechtliche Vorgaben und medizinische, ökologische und technische Kenntnisse angepasst. Dabei beträgt die natürliche Änderungs-Frequenz der Luftreinhalteregelung in Deutschland offenbar zehn Jahre. So wurde die TA Luft zum ersten Mal 1974, also zehn Jahre nach der Einführung, im Rahmen des neuen Bundesimmissionsschutzgesetzes erneuert. Weitere Novellierungen folgten in zwei Schritten 1983 und 1986. Zehn Jahre später liefen die Übergangsfristen für die Erneuerung des Anlagenstandes in den alten Bundesländern aus. Die Europäische Union übernahm dabei 1996 zum ersten Mal eine wesentliche Rolle für die nationale Gesetzgebung und damit auch für den unmittelbaren Genehmigungsalltag.

Konzept der besten verfügbaren Technik

Gleich zwei Richtlinien machten im Jahr 2002 eine erneute Novellierung erforderlich. Dabei ging es zum einen um die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie).

Zum anderen ging es um die Rahmenrichtlinie über die Beurteilung und Kontrolle der Luftqualität – darauf folgten später so genannte Tochterrichtlinien zur Luftqualität. Die IVU-Richtlinie führte dazu, dass auf europäischer Ebene ein neues Konzept der „besten verfügbaren Technik“ (BVT) eingeführt wurde. In der Novellierung von 2002 wurde der jeweilige „Stand der Technik“ inhaltlich an die Definition der „besten verfügbaren Technik“ angepasst. Auch seit 2002 ist die TA Luft sowohl auf der Emissions- als auch auf der Immissionsseite weiterhin formal eine reine Luftreinhaltevorschrift. Aufgrund der Weiterentwicklung von technischen und ökologischen Kenntnissen plant das Bundesumweltministerium allerdings, die TA Luft nun ein weiteres Mal zu novellieren.

 

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