Wasser, Boden, LuftDie TA Luft vor der nächsten Novellierung
Bisher wurde die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft im 10-Jahres-Takt erneuert. Die Anforderungen an die Industrie haben sich dabei kontinuierlich verschärft.
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) feiert Geburtstag: Sie ist im Jahr 2014 50 Jahre alt geworden. Seit 1964 ist sie eine der wesentlichen Grundlagen bei der Herstellung und Verarbeitung von Nichteisen-Metallen. Der Erlass der ersten TA Luft basierte damals noch auf der Gewerbeordnung. Seitdem wurde sie mehrfach an immissionsschutzrechtliche Vorgaben und medizinische, ökologische und technische Kenntnisse angepasst. Dabei beträgt die natürliche Änderungs-Frequenz der Luftreinhalteregelung in Deutschland offenbar zehn Jahre. So wurde die TA Luft zum ersten Mal 1974, also zehn Jahre nach der Einführung, im Rahmen des neuen Bundesimmissionsschutzgesetzes erneuert. Weitere Novellierungen folgten in zwei Schritten 1983 und 1986. Zehn Jahre später liefen die Übergangsfristen für die Erneuerung des Anlagenstandes in den alten Bundesländern aus. Die Europäische Union übernahm dabei 1996 zum ersten Mal eine wesentliche Rolle für die nationale Gesetzgebung und damit auch für den unmittelbaren Genehmigungsalltag.
Konzept der besten verfügbaren Technik
Gleich zwei Richtlinien machten im Jahr 2002 eine erneute Novellierung erforderlich. Dabei ging es zum einen um die Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (IVU-Richtlinie).