EU-Vorschlag zum Marktwirtschaftsstatus China verbesserungsbedürftig

Die WVMetalle begrüßt das Vorhaben der EU, das Antidumping-Recht zu stärken. Dabei sollte die Anpassung der Handelsschutzinstrumente allerdings WTO-konform ausgestaltet und die Beweislast bei China belassen werden.

Berlin (11.11.2016) – Die Nichteisen-Metallindustrie sieht in dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission zum Markwirtschaftsstatus China (MES China) Licht und Schatten. „Grundsätzlich begrüßen wir das Anliegen der Europäischen Kommission, die Antidumping-Verordnung zu reformieren. Damit zeigt die Kommission, dass sie die Sorge der Industrie vor unlauterem Wettbewerb aus China ernst nimmt“, erklärt Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle). Die konkrete Ausgestaltung des Reformvorschlags bewertet die Industrie jedoch als ungenügend. „Wir befürchten, dass sich durch den Vorschlag der Kommission die Schutzmöglichkeiten der Grundstoffindustrie langfristig sogar verschlechtern könnten“, so Erdle.  

Der EU-Vorschlag sieht vor, im Fall von Dumpingverfahren,  bei Mitgliedsstaaten der Welthandelsorganisation (WTO) künftig  unabhängig vom Marktwirtschaftsstatus zu überprüfen, ob Marktverzerrungen vorliegen. Diesen Ansatz unterstützt die WVMetalle. Die EU möchte diese Bewertung jedoch künftig nicht mehr von der Einhaltung der bislang gültigen fünf Marktwirtschaftskriterien abhängig machen. Diese Abkehr von den seit Jahren in der Verwaltungspraxis etablierten Kriterien wird von der Industrie kritisiert. „Im Sinne der Rechtssicherheit sollten auch weiterhin die fünf Kriterien einer Marktwirtschaft den Maßstab zur Bewertung von Marktverzerrungen bilden. Nur so kann die WTO-Konformität der Verfahren und damit der Schutz der deutschen NE-Metallindustrie sichergestellt werden“, fordert Erdle.

Grundsätzlich erneuert die Industrie ihre Forderung, die Beweislast bei China zu verorten. „China reklamiert für sich, eine Volkswirtschaft in Transformation zu sein. Deswegen und mangels eines Zugriffs auf unabhängige Informationen zum chinesischen Markt muss der Nachweis bei China liegen, dass es in der Volksrepublik nicht zu Marktverzerrungen in bestimmten Sektoren kommt“, erläutert Erdle.

Am 10. November 2011 hat die Europäische Kommission ihren Verordnungsvorschlag für eine Änderung der Antidumpinggrundverordnung vorgelegt. Die Änderung ist notwendig, um auf das Auslaufen eines bestimmten Unterabschnitts des chinesischen Beitrittsprotokolls zur Welthandelsorganisation zu reagieren.

 

Die Positionspapiere der WVMetalle zum Marktwirtschaftsstatus China finden Sie hier:

WVMetalle Position: Zweiseiter MES China

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