PressemitteilungJahrelange Steuer-Diskussion um Lifo-Methode beendet

WVM-Hauptgeschäftsführerin Franziska Erdle begrüßt Klarstellung des Bundesfinanzministeriums

Berlin (15.05.2015) – Nach jahrelangen Steuer-Diskussionen um die Lifo-Methode haben die Unternehmen der Nichteisen-Metallindustrie jetzt wieder Rechtssicherheit. Hintergrund ist ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums. Damit ist die Bewertung des Umlaufvermögens nach der Lifo-Methode bundesweit wieder zulässig.

Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM), begrüßt die Klarstellung des Ministeriums. „Rechtssicherheit sowie verlässliche und wettbewerbskonforme Rahmenbedingungen sind eine wichtige Basis für den Industriestandort Deutschland. Es ist gut für die Unternehmen, dass in Zeiten sich ständig ändernder Rahmenbedingungen an dieser Stelle wieder etwas Normalität einkehrt.“

Im so genannten KFZ-Urteil war im Jahr 2000 die Anwendung des Bewertungsverfahrens Lifo für unzulässig erklärt worden. Dabei ging es um den Fall eines Gebrauchtwagenhändlers. In der Konsequenz führte das Urteil dazu, dass auch den Unternehmen der Nichteisen-Metallindustrie für ihre Metalllagerbestände die Anwendung von Lifo in Einzelfällen untersagt wurde. Dabei zielten einzelne Prüfungsbeamte auf kurzfristige Steuereinnahmen aus Scheingewinnen und vernachlässigten dabei den mittelfristigen Effekt der Steuermindereinnahmen. Die bundesweit uneinheitliche Vorgehensweise führte zu hoher Verunsicherung bei Unternehmen und lang andauernden Auseinandersetzungen mit lokalen Finanzämtern. Nicht selten kam es am Ende zu einer Substanzbesteuerung.

Die WirtschaftsVereinigung Metalle hatte seit dem Urteilsspruch zu einer Klarstellung beigetragen. In stetigem Dialog mit der obersten Finanzbehörde und mit Unterstützung wissenschaftlicher Gutachten konnte nachgewiesen werden, dass die Lifo-Methode für das Vorratsvermögen der Metallbranche angemessen ist. Mit dem neuen Anwendungsschreiben bestätigt das Bundesfinanzministerium nun die vom Gesetzgeber seit 1949 anerkannte Vermeidung einer Substanzbesteuerung von im Wert stark schwankenden Vermögenswerten des Umlaufvermögens.

Fakten zur Bewertungsmethode Lifo finden Sie hier.

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