EmissionshandelHöhere Strompreiskompensation nach Emissionshandelsreform unerlässlich

Die gestrige Einigung bei der Reform des Europäischen Emissionshandels führt künftig zu einer deutlichen Verschärfung des Instruments. Aus Sicht der Nichteisen(NE)-Metallindustrie ist deswegen eine parallele Erhöhung des Carbon Leakage Schutzes unerlässlich.

Berlin (10.11.2017) – Nach einer zweijährigen Verhandlung über die Reform des Emissionshandels konnte nun im Trilog Einigung erreicht werden: Geplant ist eine Erhöhung der jährlichen Reduktion der Zertifikatemenge von 1,74 Prozent auf 2,2 Prozent in Kombination mit einer massiven Überführung von Zertifikaten in die Marktstabilitätsreserve. Zusammen werden diese Maßnahmen zu einem deutlichen Preisanstieg innerhalb des Emissionshandels führen. Davon geht auch die Bundesregierung aus. Aus Sicht der Nichteisen(NE)-Metallindustrie ist deswegen eine parallele Erhöhung des Carbon Leakage Schutzes unerlässlich. „Die stromintensive Industrie in Europa wird nur dann ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit erhalten können, wenn sie durch effektive Schutz-mechanismen entlastet wird. Dabei spielt für die Metallindustrie die Strompreis-kompensation eine herausragende Rolle“, erklärt Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle). Die Strompreiskompensation bleibt, auch dank des Einsatzes der Bundesregierung, in ihrer  jetzigen Form grundsätzlich zulässig.

Im Falle eines signifikant erhöhten Zertifikatepreises ist der Carbon Leakage Schutz auf heutigem Niveau für die stromintensive Industrie nicht mehr ausreichend. Schon heute werden maximal 75 Prozent der indirekten ETS-Kosten, die über den Strompreis auf die energieintensive Industrie gewälzt werden, kompensiert. Das gilt selbst dann, wenn ein Unternehmen zu den 10 Prozent der Effizientesten seines Sektors gehört und deshalb besonders hohen Schutz erhalten sollte. Ein vollumfänglicher Carbon Leakage ist also in der Realität nicht gewährleistet.

„Für die NE-Metallindustrie ist es besonders wichtig, dass bei der Überarbeitung der Umweltbeihilfeleitlinien durch die Europäische Kommission im kommenden Jahr die geltende Obergrenze von 75 Prozent für die Strompreiskompensation spürbar angehoben wird. Ansonsten droht eine massive Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit der NE-Metallindustrie in Europa“, verdeutlicht Franziska Erdle. 

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