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Sonntag, 19. Mai 2013 |
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Im Referat Umweltpolitik werden Themen aus den Bereichen
Abfallpolitik Bodenschutz Genehmigungsrecht Stoff- und Produktpolitik Störfallrecht Stoffstrommanagement Wasserpolitik
mit Bedeutung für die NE-Metallindustrie bearbeitet.
 |  |  | | | |  | Dipl.-Volkswirt Rainer Buchholz WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstrasse 58/59 10179 Berlin

| | |  | Ingeborg Linthicum WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstrasse 58/59 10179 Berlin

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 |  |  | | | |  | Dr. Martin Wieske WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstrasse 58/59 10179 Berlin

| | |  | Vera Janssen WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstrasse 58/59 10179 Berlin

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 |  |  | | | |  | Daniel Quantz WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstrasse 58/59 10179 Berlin

| | |  | Ingeborg Linthicum WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstrasse 58/59 10179 Berlin

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 |  |  | | | |  | Dorothea Steiger WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstrasse 58/59 10179 Berlin

| | |  | Vera Janssen WirtschaftsVereinigung Metalle Wallstrasse 58/59 10179 Berlin

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| 06. Juni 2012
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Auf dem Weg in die Regulierung
Die Unternehmen der europäischen NE-Metallindustrie waren aufgrund der branchentypisch hohen Tonnagen von der ersten Registrierungsfrist unter REACH besonders betroffen. Mit angemessenem Problembewusstsein und hoher Arbeitsleistung haben sich die Unternehmen der Registrierungspflicht unterworfen. Zunehmend wird jedoch deutlich, dass die Arbeit an den Registrierungsdossiers für eine Reihe von Stoffen nur der Einstieg in eine umfassende und regulative Stoffpolitik ist. REACH bedeutet nicht nur Registrierung, sondern auch Regulierung von Stoffen über die Instrumente der Beschränkung und der Zulassung.
Während es Stoffbeschränkungen schon vor REACH gab, stellt die Zulassung ein neues Instrument dar, für dessen Implementierung es noch keine Erfahrungen oder Vorbilder gibt. Die Vorstellungen der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) erhalten Konturen, seit sie zum Ende des vergangenen Jahres einige Chrom- und Kobaltverbindungen als für die Zulassung unter REACH zu priorisierende Stoffe vorgeschlagen hat. Mit diesen Vorschlägen lässt sich erahnen, welche Anforderungen und Probleme auch auf die NE-Metallindustrie zukommen können. Die ersten Unternehmen sehen sich vor die Frage gestellt, was die nächsten Schritte unter REACH ihnen abverlangen werden.
Zulassungspflichten entlasten den Staat und belasten die Industrie
Wenn die Europäische Kommission der Empfehlung der Europäischen Chemikalienagentur folgt und einen Stoff in den Anhang der zulassungspflichtigen Stoffe aufnimmt, so bedeutet dies zunächst ein absolutes Stoffverbot: Der Stoff darf nach Ablauf einer bestimmten Frist in der Europäischen Gemeinschaft nicht mehr hergestellt und verwendet werden. Nur wenn innerhalb der gesetzten Frist ein Antrag auf Zulassung des Stoffes für eine bestimmte Verwendung gestellt wird, darf der Stoff 3 bis 5 Jahre weiter genutzt werden. Nach Ablauf dieser Frist muss erneut ein Antrag auf Zulassung gestellt werden. Die befristete Zulassung schwebt damit zukünftig als Damokles-Schwert über den Unternehmen, verhindert Planungs- und Investitionssicherheit und stellt einen weiteren Baustein zur Schwächung der Wettbewerbsfähigkeit europäischer Unternehmen auf den Weltmärkten dar.
Konsequenzen der Zulassung am Beispiel Hartverchromung
Die ersten Schritte der Chemikalienagentur auf dem Arbeitsfeld Zulassung sehen vor, die Herstellung und Verwendung von Chrom- und Kobaltverbindungen ab dem 1. Quartal 2016 im Grundsatz zu verbieten. Nur nach beantragter und genehmigter Zulassung dürften die Stoffe weiter hergestellt und verwendet werden. Weder der Zeithorizont bis 2016, noch der nach einem einfachen Verwaltungsakt klingende „Zulassungsantrag" sollten über die grundsätzliche Bedeutung des Einstiegs in die regulierende Stoffpolitik hinwegtäuschen.
Auch wenn bisher noch nicht feststeht, ob Chromtrioxid als eine der Chromverbindungen tatsächlich der Zulassungspflicht unterliegen wird, so ist bereits jetzt ein Konsortium in Gründung, das eventuelle Zulassungsanträge vorbereiten soll, um die Durchgängigkeit der Wertschöpfungskette in der EU frühzeitig abzusichern. Die Stellung eines Zulassungsantrages erfordert viel Arbeit und ist teuer. Für jede Stoffverwendung, für die eine Zulassung beantragt werden soll, muss eine eigene sogenannte sozio-ökonomische Analyse gemacht werden. Nur dann, wenn deren Ergebnis klar ausweist, dass der sozio-ökonomische Nutzen die möglicherweise von den Stoffen ausgehenden Gefahren für die Umwelt und die Gesundheit überwiegt, wird eine Zulassung seitens der ECHA für die entsprechende Verwendung des Stoffes auch erteilt werden.
Zulassung: eine besondere Herausforderung für den Mittelstand
Selbst wenn Kosten und Aufwendungen für mögliche Zulassungsverfahren auf den ersten industriellen Wertschöpfungsstufen anfallen, müssen Weiterverarbeiter mit einer Kostenwälzung rechnen. Die Zulassung von Stoffen erreicht damit auch den Mittelstand. Mittelfristig wird sich das Preisniveau für von der Zulassung betroffene Stoffe in der EU spürbar erhöhen. Nicht unterschätzt werden darf zudem das Imageproblem. Befristet zugelassene Stoffe könnten von der Gesellschaft stigmatisiert werden, weil der Zulassung das grundsätzliche Verbot vorausgeht. Es ist absehbar, dass der Druck steigen wird, zugelassene Produkte zu substituieren. Der befristete Zeitraum der Zulassung kann dazu genutzt werden, alternative Produkte und Verfahren zu prüfen und vorzubereiten. Unzweifelhaft ist aber auch, dass die dafür notwendigen Investitionen von den Unternehmen zu tragen sind.
Die Industrie erwartet Angemessenheit
Die Radikalität des Zulassungsverfahrens nach REACH wirft die Frage nach Instrumenten mit stärkerer Angemessenheit auf. Gibt es Alternativen zur Zulassungspflicht? Nach Ansicht der NE-Metallindustrie besteht ein solches Instrument in Form der Anwendungsbeschränkung. Die Möglichkeit von Stoffbeschränkungen sieht die REACH-Verordnung selbst vor, wenn für bestimmte Bereiche der Verwendung die von den Stoffen ausgehenden Gefahren als annehmbar angesehen werden und ein klares Bild über mögliche Substitutionsmöglichkeiten bereits besteht. Damit ist der Anwendungsbereich für Beschränkungen zwar limitiert; dennoch ist dieses Instrument hinreichend robust, um die Behörden aufzufordern, ihren Kurs in Richtung Zulassungsverfahren zu verlangsamen und die möglichen Alternativen zu prüfen. Weiterhin sieht REACH unter bestimmten, sehr eng gefassten Voraussetzungen die Möglichkeit von Ausnahmen von der Zulassungspflicht vor. Die im Rechtstext niedergelegten Bedingungen für eine solche Ausnahme lassen diese auf den ersten Blick als erreichbares Ziel erscheinen. Doch es zeigt sich schnell, dass die Hürden faktisch derart hoch angelegt werden, dass man auf eine solche Ausnahme nicht wird hoffen dürfen. Damit scheint es so, dass das eigentlich im Rahmen der Verordnung auch Machbare von den Behörden nicht angewendet werden wird.
Mehr Zusammnarbeit zwischen Behörden und Industrie
Nur durch eine enge Zusammenarbeit von Behörden und Unternehmen kann REACH zum Erfolg geführt werden. Hier ist es eine Frage des Dialoges und vor allem auch des Vertrauens in die Argumente der Industrie, um die beidseitig gestellten Anforderungen in ausgeglichenem Maß zu erfüllen. Es gilt darauf zu achten, dass sich REACH als System nicht zu verselbstständigen beginnt. Bei der großen Dynamik, die die Verordnung in sich birgt, sollte es ein beiderseitiges Ziel sein, mit Augenmaß die Folgen der Regulierung von Stoffen zu bedenken und auf Nachhaltigkeit zu prüfen.
Dokumente: Perspektiven der europäische Stoffpolitik
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| 06. Juni 2012
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Ab 2013 beginnt für die Genehmigung von Industrieanlagen in der EU eine neue Zeitrechnung. Umweltbelastungen durch Industrieanlagen sollen durch eine neue integrierte Genehmigungspraxis vermieden oder drastisch vermindert werden. Die neue Richtlinie 2010/75/EU über Industrieemissionen (engl. Industrial Emissions Directive, IED) ersetzt die bisherige IVU-Richtlinie und fasst diese mit sechs sektoralen Richtlinien zusammen, die Anforderungen an einzelne Anlagentypen enthalten. Hauptziel ist es, einheitliche Umweltanforderungen und damit faire Wettbewerbsbedingungen in der Europäischen Union durch eine verstärkte Anwendung der besten verfügbaren Techniken bei der Anlagenzulassung zu schaffen. Im Verlaufe der zweijährigen Umsetzungsfrist wurde jedoch deutlich, dass Deutschland das Ziel der Wettbewerbsangleichung durch Angleichung ökologischer Standards durch ein strenges nationales Konzept mit einseitiger ökologischer Ausrichtung ersetzt. Das Potenzial der Richtlinie, industriepolitische Akzente mit geringen Emissionen und der Schonung von Naturressourcen sinnvoll zu verbinden, wurde nicht ausgeschöpft und damit die Chance für ein Level Playing Field zumindest in der EU und den assoziierten Ländern vertan.
Die Umsetzung der Richtlinie ist zweifelsohne eines der umfangreichsten und eingriffsintensivsten umweltrechtlichen Gesetzgebungsvorhaben der laufenden Legislaturperiode. Um sie in nationales Recht zu überführen, hat der Bundesumweltminister am 25.11.2011 einen weitreichenden Entwurf eines Artikelgesetzes und einer ersten Artikelverordnung veröffentlicht.
Durch das Artikelgesetz werden Gesetze und Verordnungen auf dem Gebiet des Immissionsschutzes, des Abfallrechts, des Wasserrechts und des Bodenschutzrechts angepasst. Insgesamt finden sich Änderungen an 15 Gesetzen und Verordnungen. Diese Anzahl lässt den Einfluss der Rechtsänderungen auf die von der IED-Richtlinie erfassten Industrieanlagen erahnen, zumal das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) noch eine weitere Artikelverordnung vorgelegt hat, die insbesondere die 13. und die 17. BImSchV betreffen.
Doch nicht die Anzahl der Änderungen ist für die Anwendung wichtig, sondern die qualitative und inhaltlich angemessene Umsetzung unter Beachtung der nationalen Interessen. Diese Anforderungen werden bei der derzeitigen Umsetzung nicht in dem Maße erfüllt, wie es für den Industriestandort Deutschland nötig wäre.
Eine Übererfüllung (Gold plating) von Richtlinien im Zuge der laufenden Vereinfachung einzelstaatlicher Rechtsvorschriften kann durch die EU-Kommission abgelehnt und eine Eins-zu- Eins-Umsetzung angemahnt werden. Gerade diese wird bei der nationalen Umsetzung der IED nicht eingehalten.
Branchenübergreifend setzt sich die Industrie dafür ein, dass es bei der Umsetzung nicht zu Verschärfungen kommt, die deutsche Unternehmen im europäischen Wettbewerb benachteiligen oder zurückwerfen. Bundesregierung und EU-Kommission müssen das Augenmerk auch auf den internationalen Wettbewerb lenken. Die stark erweiterten Berichtspflichten erhöhen die Gefahr, dass Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse veröffentlicht werden müssen und damit global verfügbar sind. Es droht ein Know-how- Abfluss infolge eines falsch verstandenen Transparenzbegriffes.
Neu in die europäischen Vorgaben aufgenommen wurde das Instrument eines »Berichtes über den Ausgangszustand des Bodens« sowie über die Beschaffenheit des Grundwassers (Baseline Report). Die Erstellung von Berichten über den Zustand des Bodens und des Grundwassers verursacht erhebliche Kosten, zusätzlichen Aufwand und ist für einen guten Boden- und Gewässerschutz in Deutschland nicht erforderlich. Folgen dieser Bestimmung werden erhebliche Verzögerungen von Vorhaben sein, und Investitionen werden massiv gehemmt.
Die Umsetzung der IED-Richtlinie in Deutschland lässt vermuten, dass eine wirklich differenzierte Betrachtung der wirtschaftlichen Auswirkungen und der ökologischen Vorteile nicht mit der Ausgewogenheit erfolgt, wie sie hätte erfolgen können.
Kostenpflicht für Ökosystemdienstleistungen Ökosystemdienstleistungen und Biodiversität sind neue Leitbegriffe nachhaltiger Politik. Es ist nicht unproblematisch, den Menschen vornehmlich als Nutznießer und nicht als Teil des Ökosystems zu sehen. Für moderne Verwaltungsstaaten ist das neue Modell jedoch gut geeignet, Schutzgüter nutzungsunabhängig zu definieren, und die Nutzung der Ressourcen und Beeinträchtigungen der Biodiversität durch Verbote und fiskalische Elemente einzuschränken. Vor allem in der EU-Kommission ist das dynamisch verbreitet.
Die Zahl der Dienstleistungen, die der Mensch aus den Ökosystemen zieht, ist nahezu unbegrenzt. Solche Dienstleistungen umfassen unter anderem Nährstoff- und Wasserkreisläufe, Bodenbildung und -erhaltung, Beständigkeit gegen invasive Arten, Bestäubung von Pflanzen, Klimaregulierung und Bekämpfung von Schädlingen und Umweltverschmutzung.
Neben der Bewirtschaftung des Kohlenstoffkreislaufes durch den Handel mit CO₂-Emissionszertifikaten gibt es Bestrebungen, auch die wichtige Naturressource Wasser stärker zu administrieren. Deren Bewirtschaftung hat eine lange Tradition, da unterschiedlichste Nutzer darauf zugreifen. Wasser ist Lebensmittel, Energiequelle, Produktionsmittel und vieles mehr.
Eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe hat erste Eckpunkte für ein bundeseinheitliches Wasserentnahmeentgelt vorgelegt. Ziel ist die Verringerung der Grundwasserentnahme und Instrument die fiskalische Belastung der Wasserentnahme. Entscheidend und neu ist, dass bereits die Wasserentnahme entschädigungspflichtig wird und nicht erst die durch die Wassernutzung ausgelöste Umweltbelastung. Dies würde massive Folgen u. a. für die Industrie haben.
Alle Mitgliedstaaten der EU sollen durch eine entsprechende Wassergebührenpolitik angemessene Anreize setzen, Wasserressourcen effizient zu nutzen. Dabei sollen die verschiedenen Wassernutzungen (Industrie, Haushalte, Landwirtschaft etc.) unter Berücksichtigung des Verursacherprinzips einen angemessenen Beitrag zur Kostendeckung der Wasserdienstleistungen leisten, einschließlich umwelt- und ressourcenbezogener Kosten. Strittig ist zwischen der EU und einigen Mitgliedstaaten inklusive Deutschland die Interpretation der Definition der Wasserdienstleistungen.
Elf Bundesländer kennen bereits Entgelte für die Nutzung von Wasser. Mit dem Wasserentnahmeentgelt wird jedoch in der Regel kein Lenkungsziel, etwa die Senkung des Wasserverbrauchs, verfolgt, zumal in Deutschland kein ressourcenbedingter Wassermangel herrscht.
Die differenzierte Betrachtung und Bewertung der betreffenden Ökosystemdienstleistung tritt zunehmend in den Hintergrund und wird durch eine Ausweitung der Erhebungsgrundlagen ersetzt: Umfasst die entgeltpflichtige Förderung, Aufstauung oder Speicherung von Wasser für wirtschaftliche Tätigkeiten jeder Art auch die Landwirtschaft, die Binnenschifffahrt, den Bergbau, den Hochwasserschutz, die Nutzung von Kühlwasser?
Auch die wirtschaftliche Folgenabschätzung wird in den meisten Fällen unterschätzt. Die Erhebung eines Wasserentnahmeentgeltes betrifft nicht nur unmittelbar die Wasserentnehmer, sondern aufgrund der mit dem Gesetz intendierten Umlage der Wasserentnahmekosten auch den damit betroffenen Endverbraucher, der Wasser aus der allgemeinen Wasserversorgung bezieht. Alle Wassernutzer werden die Mehrkosten weiterwälzen, sodass eine Allokation in Konsum- und Investitionsgütern stattfindet und die Zahl der wettbewerbsbelastenden Faktoren sich weiter vergrößern würde.
Wann, wo und warum werden weitere Ökosystemdienstleistungen in die Betrachtung mit einbezogen? Die Balance zwischen dem regulierenden Staat auf der einen Seite und der Freiheit des Bürgers und der Industrie, verantwortungsbewusst selbst zu entscheiden, auf der anderen Seite, ist offensichtlich in Europa und Deutschland immer schwieriger herzustellen. Wir sind stärker denn je dabei, Schrauben der Belastung zu überdrehen, Bürger und Industrie zu überfordern, und wundern uns anschließend darüber, dass politische Ziele, Wohlfühlpolitik und individuelles Empfinden mit der dann geschaffenen Realität nicht mehr übereinstimmen.
Dokumente: Umsetzung der neuen Richtlinie über Industrieemissionen schafft keine fairen Marktverhältnisse
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| 06. Juni 2012
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Die Nutzung natürlicher Ressourcen zum Erhalt und zur Verbesserung der menschlichen Lebensbedürfnisse ist von einer grundsätzlichen Ambivalenz geprägt: Ohne Nutzung der natürlichen Ressourcen gibt es keine Entwicklung; durch die Nutzung natürlicher Ressourcen können ökologische wie auch soziale und ökonomische Probleme entstehen. Dieses Ressourcendilemma und die Möglichkeiten zu seiner Überwindung werden bestimmt durch mehrere fundamentale Faktoren: Das Wachstum der Weltbevölkerung, die natürliche Ressourcenbegrenzung und die Inanspruchnahme von Umweltmedien wie Wasser, Boden und Luft.
Lösungsansätze adaptieren vor allem klassische Strategien aus anderen Erfahrungswelten. Dazu zählen die Primärtugenden Sparen und Vermeiden. Auf technischer Ebene ermöglichen Substitutionsprozesse und auf ökonomischer Ebene Preissignale zumindest eine temporär begrenzte Dämpfung des Ressourcendilemmas. Wirksam sind diese Ansätze allerdings nur in jeweils geschlossenen Wirtschaftsräumen. Je intensiver die internationalen Verflechtungen sind, desto weniger wirksam sind die klassischen Lösungsansätze sinnvoller Ressourcennutzung und Bewirtschaftung.
Hemmend auf die Bildung neuer, global einsetzbarer Lösungsansätze wirkt das über vier Jahrzehnte diskussionsprägende Paradigma von der Endlichkeit natürlicher Ressourcen. Aus dem Ansatz einer globalen Rationierung konnte aber kein System für effizienten Ressourceneinsatz geschöpft werden. Das durch den Club of Rome in den 1970er Jahren popularisierte Knappheits-Paradigma hat sich in Produktion und Konsum nicht durchsetzen können, sondern allenfalls als Bedrohungsszenario überdauert. Zunehmend wird deutlich, dass eine Ressourcenstrategie keinesfalls auf der Angst vor dem Ende beruhen kann. Ein solcher Ansatz schließt die erfolgreiche Suche nach Alternativen von vornherein aus.
Sinnvoller erscheint der prozessuale Ansatz, der von dauerhafter Nutzung bei höchstmöglichem Effizienzbewusstsein ausgeht. Bei den erneuerbaren Energien, bei den meisten mineralischen Rohstoff en und bei praktisch allen Metallen überzeugt dieser Ansatz unmittelbar. Aber auch für die Nutzung der fossilen Energien – an denen sich die Endlichkeitsdiskussion und seit etwa 1980 auch die Klimadiskussion orientieren – bietet der langfristig angelegte Effizienzansatz Lösungsperspektiven.
Eine neue, effizienzbasierte Ressourcenstrategie ist dem Endlichkeitsparadigma auch in anderer Hinsicht überlegen. Ganz gleich, ob sich die Verfügbarkeit natürlicher Ressourcen aus geologischen, politischen oder aus preislichen Gründen verknappt, der Effizienzansatz bietet auf allen drei Feldern hinreichend Potenzial, Versorgungsrisiken abzufedern.
Das Verknappungsszenario des späten 20. Jahrhunderts hält sich länger als erwartet. Es scheint, dass Knappheitstheorie und Effizienzansatz eine ungute Liaison eingehen könnten. Dies gilt immer dann, wenn Effizienz nicht als Prozess, sondern als Synonym für Einsparung oder als Instrument für andere Ziele eingesetzt wird. Dies geschieht, wenn Effizienzziele unflexibel und fixe Effizienzvorgaben oder absolute Einsparungen für feste Zeiträume gesetzt werden, um den Energieverbrauch oder die Emission von Klimagasen zu verringern. Mit absoluten Effizienzvorgaben kann sogar die De-Industrialisierung vorangetrieben werden.
Verschiedene Sekundärwirkungen wohnen der Effizienzstrategie inne, aber sie sind nicht konstitutiv und entfalten sich erst in den Transformationsprozessen und Innovationszyklen der Industrie und Wirtschaft effektiv. Kern der Effizienzstrategie ist die langfristige Sicherung der globalen Ressourcennutzung bei minimaler Beanspruchung von Ökosystemdienstleistungen.
Derzeit steht Ressourceneffizienz noch nicht überall oben auf der Agenda. Unternehmen, die ressourceneffizient arbeiten, können mit gesellschaftlicher Anerkennung, aber nicht in jedem Falle mit ökonomischem Erfolg rechnen. Wird dieses Dilemma durch Regulierung ausgeglichen, entstehen neue Probleme, und die Belastungsschraube für Unternehmen, die bereits effizient arbeiten, wird durch die gegensätzlich wirkenden Fliehkräfte von Insellösungen in der Energie- und Klimapolitik überdreht. Deutlich wird dies gegenwärtig bei den hohen Kosten für die staatliche Förderung bei der Nutzung erneuerbarer Energieträger. Eine auf Effizienz gestützte Ressourcenstrategie muss schnellstmöglich zu hoher Robustheit und positiver Selbstverstärkung geführt werden. Insbesondere die effizienzbasierte Nutzung von Metallen ist auf diesem Wege bereits besonders weit vorangeschritten.
Effizienz ist weder in quantitativer noch in qualitativer Hinsicht ein homogener Terminus, wie die effizienzorientierte Betrachtung der Wertschöpfungskette von NE-Metallen verdeutlicht. Bei der Gewinnung und Aufbereitung von Metallen kann der effiziente Umgang mit den Umweltressourcen Wasser, Boden und Luft im Vordergrund stehen. Auch die Energieeffizienz spielt eine große Rolle. Die Raffination und vor allem die für die Metallherstellung notwendige Prozessenergie stehen schon lange im Zentrum der Energieeffizienz. Bei der Weiterverarbeitung treten schließlich Aspekte der Energie-, Ressourcen- und Materialeffizienz sowie der Recyclingfähigkeit – als zusätzliche und neue Ressourcenquellen – in den Vordergrund. Letztlich tritt der ressourceneffiziente Einsatz durch die weiteren Nutzer in der Wertschöpfungskette bis hin zur Anwendung hinzu. Zweifelsohne überlappen sich die Aspekte der Umwelt-, der Energie- und der Materialeffizienz auf allen Wertschöpfungsstufen mit unterschiedlicher Intensität und Ausprägung, siehe dazu Matrix unten.
Werden die Effizienzpotenziale wertschöpfungsadäquat definiert und umgesetzt, ergeben sich unterschiedlich ökonomische Potenziale bei Kosten, Produktivität und Produktnutzen. Paradebeispiele sind die Leichtbautechnologien im Personen-, Güter- und im Luftverkehr, aber auch moderne Baumaterialien und miniaturisierte Produkte der Elektrotechnik.
Wesentliche Bausteine jeder Effizienzstrategie sind Messbarkeit und Bewertung. Effizienz ist auf der Grundlage geeigneter Indikatoren mess- und in Grenzen auch steuerbar. Das Spektrum geeigneter Indikatoren reicht von gesamtwirtschaftlichen Messgrößen bis hin zu branchen- oder unternehmensspezifischen Parametern. Da Indikatoren immer als Verhältnis zweier Größen bestimmt werden, ist die sinnhafte Auswahl vor allem des Nenners von entscheidender Bedeutung. Während der Material- und der Energieverbrauch je Einheit Wirtschaftsleistung oder Wirtschaftsgut gut darstellbar sind, ist ein Index, der die Inanspruchnahme von Ökosystemdienstleistungen darstellt, komplexer. Zusätzlich müssen bei der Effizienzmessung durch Indikatoren auch die technischen Grenzen und die wirtschaftliche Zumutbarkeit berücksichtigt werden. So kann der Energieverbrauch zum Beispiel einer Elektrolyse nur im Benchmark mit anderen Standorten aussagefähig bleiben.
Die deutsche NE-Metallindustrie steht für den effizienten Einsatz natürlicher Ressourcen und Energie und wendet sich gegen absolute Einsparziele. Im Rahmen einer differenzierten Ressourcenstrategie kann die Effizienz vieler Prozesse gefördert werden. Auch die Forschung und Entwicklung kann einen Beitrag zur Entlastung der Nachfrage kritischer Ressourcen leisten. Denn heute ist die Substitution von Stoffen aufgrund ihrer spezifischen Eigenschaften und Anforderungen nicht immer möglich. Absolute Einsparziele sind für die ressourcen- und energieintensive NE-Metallindustrie mit widersprüchlichen Folgen und Konsequenzen für die Unternehmen behaftet. Ausgehend von einer hohen Effizienz führen feste Ziele zur Umsetzung unwirtschaftlicher Maßnahmen oder beschränken sogar die Produktion. Beides widerspräche dem Prinzip der Effizienz.
Metalle: Modell für effizientes und nachhaltiges Materialmanagement
Die Ressourceneffizienz etabliert sich als sogenannter Mega- Trend. Auf internationaler, europäischer und deutscher Ebene wird intensiv an Initiativen, Programmen und Indikatoren zur Ressourceneffizienz gearbeitet. Es zeichnet sich ab, dass sich Ressourceneffizienz auf der Rio+20-Konferenz im Juni 2012 als das entscheidende Schlüsselkonzept auf dem Weg zum „Greening the Economy“ durchsetzt.
Ressourceneffizienz ist ein übergreifendes und integratives Konzept. Es umfasst klassische Themen wie den Schutz von Umweltmedien (Boden, Wasser, Luft) vor Überlastung ihrer Tragfähigkeit als Aufnahmemedien für Auswirkungen menschlicher Aktivitäten. Andererseits integriert es die rohstoffpolitische Agenda vor dem Hintergrund von globalem Wirtschaftswachstum bei steigender Weltbevölkerung und Nachholbedarf sich entwickelnder Staaten. Insgesamt stellt die Ressourceneffizienz-Agenda eine wertschöpfungskettenübergreifende Agenda dar, die am Beginn der Wertschöpfungskette (Rohstoffe) beginnt und bis zu den Grenzen der Tragfähigkeit der Erde für Umweltbelastungen jedweder menschlichen Tätigkeit reicht.
Ein Schlüsselbegriff der Ressourceneffizienzdebatte ist die Entkopplung von Wirtschaftswachstum und Ressourcenverbrauch. Das Entkopplungskonzept birgt einerseits positive Aspekte, da es – genau genommen – eine Abkehr vom reinen Suffizienz(Verzichts-)Prinzip bedeutet. Weiter basiert das Entkopplungsmodell auf wichtigen Ansätzen wie der Lebenszyklusbetrachtung von der Gewinnung von Rohstoffen über deren Verarbeitung und Nutzung bis zum Recycling. Allerdings ist die Komplexität der auf dem Weg zur Entkopplung aufkommenden methodischen Fragen (Rohstoffäquivalente, Berücksichtigung von Im- und Exporten) vielfältig und anspruchsvoll. Wesentliche methodische Fragen sind in der Wissenschaft heute noch nicht abschließend gelöst.
Ressourceneffizienz erscheint als Win-Win-Win-Strategie für Umwelt, die Volkswirtschaft und einzelne Unternehmen. Umweltbelastungen werden reduziert, eine größere Unabhängigkeit von teuren Rohstoffimporten erreicht und betriebswirtschaftliche Einsparpotenziale aufgedeckt und realisiert. Einiges spricht dafür, dass sich Ressourceneffizienz langfristig als Konzept marktgesteuert durchsetzt, aber eben marktgesteuert. Dass der Politik langfristige Effizienzverbesserungen nicht ausreichen, machen die zahlreichen Programme und Initiativen deutlich, die derzeit erarbeitet werden.
Die Metallindustrie legt Wert auf die Tatsache, dass die Erzeugung und die Nutzung von Metallen nicht pauschal als Verbrauch diskriminiert werden. Die Gewinnung und die Verarbeitung von Metallen ist kein Verbrauch, sondern eine wichtige Investition in einen global ständig wachsenden Metallpool, auf den kommende Generationen leichter und einfacher zurückgreifen können als die heutige. Metalle sind als natürliche Elemente ohne Qualitätsverlust beim Recycling quasi als erneuerbare Ressourcen einzustufen. Im Vergleich zu anderen Werkstoffen sorgen die hohen Metallpreise für eine effiziente Allokation. Aus geologischer Sicht gibt es keine Knappheit. Die NE-Metallindustrie arbeitet selbst intensiv daran, Kreisläufe zu schließen. NE-Metalle werden nicht verbraucht, sondern gebraucht. In der Ressourcen Effizienzdebatte ist bei Metallen zwischen Rohstoffeffizienz, Materialeffizienz und Produkteffizienz zu unterscheiden. Metalle werden zwar aus einer nicht erneuerbaren Rohstoffbasis generiert, durch nachhaltiges Materialmanagement wird die Materialbasis aber langfristig erhalten.
Sind richtige Rahmenbedingungen gegeben, funktioniert das Materialmanagement bei Metallen marktgesteuert ohne staatliche Eingriffe allein über den Wert der Werkstoffe. Sind staatliche Eingriffe gegeben, z. B. durch energiepolitische Maßnahmen oder Verzerrungen an den Rohstoffmärkten, müssen diese kompensiert werden. Hierzu gehören auch Sanktionen gegen illegale Exporte und nicht-effiziente Verwertungsverfahren anderer Länder.
Wirtschaftswachstum bedarf auch in Zukunft primärer Rohstoffe, da Sekundärmaterial meist lange in der Infrastruktur oder in langlebigen Anwendungen gebunden ist. Der Zufluss primärer Rohstoffe steht nicht im Widerspruch zur Ressourceneffizienz: Ganz im Gegenteil – wenn die Kreislaufführung wie bei Metallen stimmt, ergänzen sich Rohstoffversorgung und Ressourceneffizienz, weil beide in die gleiche Richtung wirken.
Mit Energieeffizienz die Energieproduktivitat steigern Energieeffizienz wird allenthalben als maßgeblicher Hebel zur Senkung des Energieverbrauchs und da mit als Instrument des Klimaschutzes angesehen. Effizienz senkt für Unternehmen und Haushalte die Energiekosten. Mithilfe von Energiemanagementsystemen können wirtschaftliche Maßnahmen identifiziert und bei ausreichend vorhandenen Investitionsmitteln erfolgreich umgesetzt werden. Insofern haben energieintensive Unternehmen einen sehr hohen Anreiz, den spezifischen Energieverbrauch zu senken, das heißt je Tonne Produkt weniger Energie zu verbrauchen.
Vor diesem Hintergrund unterstützt die WVM das Ziel, die gesamtwirtschaftliche Energieeffizienz zu steigern und bessere Investitionsbedingungen für energieeffiziente Technik zu fördern. Nach unserem Verständnis muss es Unternehmensziel sein, Energie so produktiv wie möglich einzusetzen. Daraus entstehen Wettbewerbsvorteile, die effiziente Unternehmen nutzen können. Nur wenn effiziente Unternehmen wachsen und Unternehmen mit geringerer Effizienz Marktanteile verlieren, kann die durchschnittliche Energieproduktivität steigen. Allein aus diesem Grund ist es kein vernünftiger Weg, Energieeffizienz durch die Reglementierung des absoluten Energieverbrauchs von Industrieunternehmen fördern zu wollen.
Effizienz bedeutet für die NE-Metallindustrie, den größtmöglichen Ertrag aus dem Einsatz einer Kilowattstunde Energie zu erhalten. Absolute und verbindliche Ziele auf Unternehmensebene kommen dagegen als größtmögliche Einsparung von Kilowattstunden gleich zu welchen Kosten daher. Die NE-Metallindustrie steht für Einsparung durch Effizienz. Wir haben den spezifischen Energieverbrauch von 1990 bis 2008 um 28 % gesenkt. Die 20-20-20-Beschlüsse der europäischen Staats- und Regierungschefs vom März 2007 drehen diese Logik um und setzen auf absolute Einsparungen. So heißt es: „mehr Energieeffizienz durch Einsparung von Energie“ um 20 % bis 2020 gegenüber der prognostizierten Entwicklung ohne weitere Maßnahmen (business as usual). Im Sommer 2011 hat die EU-Kommission zur Umsetzung der Energieeffizienzziele einen Richtlinienentwurf vorgelegt. Unter anderem sollen die Mitgliedstaaten Systeme einführen, die Energieunternehmen dazu zwingen, jährliche Energieeinsparungen in einer Höhe von 1,5 % ihres im vorangegangen Jahr realisierten Energieabsatzvolumens zu erzielen.
Energieeffizienz-Verbesserungen verlaufen aber bei energieintensiven Industrieunternehmen nicht linear, sondern sprunghaft und asymptotisch und können durch gegenläufige Effekte aufgezehrt werden. Die Größenordnung von Effizienzsteigerungen geht im Trend zurück; der Aufwand für die Einsparung der nächsten Energieeinheit je Produkt steigt. Dennoch werden Verbesserungen oftmals in Sprüngen erzielt. Dazwischen gibt es Phasen kleiner Verbesserungen, weil neue technische Maßnahmen nicht zur Verfügung stehen oder noch nicht wirtschaftlich sind. Insofern ist die Annahme eines gleichmäßigen Effizienzfortschritts realitätsfremd. Die Annäherung an den theoretischen Mindestenergieverbrauch, der Prozessen der Grundstoffindustrie eigen ist, wird bei linearen Vorgaben nicht berücksichtigt. Early Actions finden keine Anerkennung. Zudem ist zu beobachten, dass durch höhere Anforderungen an die Produktqualität, durch Umweltschutzmaßnahmen oder durch abnehmende Rohstoffqualitäten der Energiebedarf sogar steigt und diese gegenläufigen Entwicklungen die Wirkung von effizienzsteigernden Maßnahmen aufzehren können.
Energie hat in energieintensiven Industrien zum Teil den Charakter eines Rohstoff s, der in das Produkt eingeht. Der Produktionsfaktor Energie kann bei so genannten Prozessenergien nur begrenzt oder gar nicht durch andere Produktionsfaktoren oder energieeffiziente Technik ersetzt werden. Vor allem bei der Metallerzeugung sind Mindestmengen für den Einsatz von Brennstoff en und Strom erforderlich. Je näher die Produktionsanlagen diesen Mengen kommen, desto aufwändiger und kostenträchtiger sind weitere Einsparungen. Man sollte daher den Prozessenergien vergleichbar dem nicht-energetischen Verbrauch einen besonderen Status verleihen und von externen Effizienzzielen ausnehmen.
Grundsätzlich ist bei jeder Investitionsentscheidung zwischen Anreizwirkung (Wirtschaftlichkeit der Maßnahme/Substitutionseffekt) und Finanzierung (Budgeteffekt) zu unterscheiden. Zwar senken hohe Energiepreise die Amortisationszeiten und steigern die interne Verzinsung einer Maßnahme. Aber zu hohe Energiekosten können die Finanzierung rentierlicher Maßnahmen verhindern. Durch gezielte Zuschüsse, zinsverbilligte Kredite oder gleichwertige Kostenentlastungen in anderen Bereichen wären die Unternehmen in die Lage versetzt, mehr Maßnahmen umzusetzen.
Deutschland und Europa stehen im internationalen Wettbewerb der Investitionsstandorte. Aus Sicht in- und ausländischer Investoren setzt eine geplante oder nur erwogene Rationierung des Energieangebots einen starken Anreiz, ihre Investitionen in neue Produktionsanlagen an Standorten außerhalb der EU vorzunehmen. Dadurch würden auch die entsprechenden Verbesserungen der Energieeffizienz der Industrie, die mit Investitionen in neue Produktionsanlagen einhergeht, nicht in der EU, sondern in anderen Ländern realisiert. Die bestehenden Anlagen würden nur noch bis zum Ende ihrer technischen oder wirtschaftlichen Lebensdauer weiter betrieben.
Der Entwurf der Energieeffizienz-Richtlinie verlangt von großen Unternehmen verpflichtende Energie-Audits. Dies könnte die geplante Fortsetzung des Spitzenausgleichs der Energie-und Stromsteuer gefährden. Gemäß Energiesteuer-Richtlinie (Artikel 17) kann diese Belastungsbegrenzung im Gegenzug zu Vereinbarungen mit Unternehmen oder Unternehmensverbänden gewährt werden, sofern dadurch Umweltziele erreicht werden oder die Energieeffizienz erhöht wird. Diese Bedingung wurde auf deutscher Ebene bisher mit der Klimaschutzselbstverpflichtung erfüllt. Der Energiesteuerspitzenausgleich hat sich bewährt.
Um die Bedingung der Energiesteuer-Richtlinie künftig zu erfüllen, sieht das deutsche Energiekonzept ab 2013 die Einführung von Energiemanagementsystemen (EMS) als Nachweis für Effizienzsteigerung vor. Diese freiwillige Vereinbarung auf deutscher Ebene darf aber nicht durch die künftige Energieeffizienz-Richtlinie ausgehebelt werden. Der Entwurf muss dringend nachgebessert werden, damit die Einführung von Audits bzw. Energiemanagementsystemen als Gegenleistung zur Gewährung des Spitzenausgleiches anerkannt wird. Eine Kontrolle der Umsetzung einzelner Maßnahmen, wie vom EU-Parlament gefordert, ist nicht erforderlich.
Die EU-Kommission schlägt im Entwurf der Energieeffizienz- Richtlinie vor, die Rückwirkungen der Energieeffizienz auf den Emissionshandel (ETS) zu prüfen. Fortschritte bei der Energieeffizienz sollen es der Kommission erlauben, Zertifikate in der dritten Periode des Emissionshandel 2013 bis 2020 an die Seite zu legen (set aside). Die Preiswirkung einer solchen Maßnahme ist unklar, da die Zertifikate spätestens gegen Ende der Periode auf den Markt kommen sollen. Dahinter steht die Befürchtung, dass Fortschritte bei der Energieeffizienz die Funktionsfähigkeit des Emissionshandels beeinträchtigen. Darauf muss man erst einmal kommen: Wer Energie effizienter einsetzt und dadurch weniger CO₂ emittiert, soll für die Tonne CO₂ mehr zahlen, um den Anreiz für noch mehr CO₂-Einsparungen hoch genug zu halten. Ein solcher Zusatzanreiz ist kontraproduktiv, da den Energieeinsparungen Kosten gegenüberstehen. Wer Geld für Energieeffizienz ausgibt, sollte daher durch geringere CO₂-Kosten entlastet werden. Eine einseitige Verschärfung des CO₂-Minderungsziels widerspricht den Gipfelbeschlüssen vom Frühjahr 2007, die weitere Schritte in Europa an vergleichbare Anstrengungen außerhalb der EU geknüpft hatten. Die jüngste UN-Klimakonferenz in Durban hat aber gezeigt, dass wichtige Industrieländer und Schwellenländer frühestens 2020 damit beginnen wollen.
Das EU-Parlament hat den Richtlinienvorschlag der EU-Kommission noch zugespitzt. Durch set aside sollen CO₂-Zertifikate sogar stillgelegt werden. Im ETS soll die verfügbare Emissionsmenge jährlich um 2,25 % statt um 1,74 % sinken, obwohl das ETS bereits nach geltendem Recht eine Minderung von 21 % bis 2020 vollbringt. Als Begründung wird der niedrige CO₂-Preis genannt. Dieser beruht aber auf dem Konjunktureinbruch 2008/2009 und der Rechtsunsicherheit über die Fortsetzung des Kyoto-Protokolls nach 2012. Die Bilanz der kostenfrei zugeteilten Zertifikate ist ausgeglichen; kostenfreie Überschusszertifikate gibt es nicht, denn den Zertifikaten aus Projektmechanismen stehen Minderungskosten gegenüber. Der aktuelle CO₂-Preis spiegelt vor allem die gedämpften Wachstumserwartungen infolge der europäischen Staatsschuldenkrise wider und ist kein Signal für kostengünstige, aber brachliegende Potenziale beim Klimaschutz. Nicht nur die Beschlüsse in Brüssel machen es erforderlich, fortlaufend über den Unterschied zwischen Effizienz und Einsparung mit der Politik im Gespräch zu bleiben.
Dokumente: Effizienz ist mehr als Einsparung
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| 13. Juli 2011
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Ein Blick in die Tagespresse verrat, es gibt keine Themen, sondern nur Megathemen, und zwar jeden Tag ein neues: Finanzkrise, Klimakatastrophe und aktuell der Tsunami in Japan mit seinen verheerenden Auswirkungen auf die Atomenergieanlage von Fukushima.
Es ist zunehmend schwerer, politisch und wirtschaftlich relevante Themen sachlich fundiert zu diskutieren. Die Geschwindigkeit politischer Richtungswechsel ist immens. Wird Politik im Zuge permanenter Wahlen beliebiger? Wenn nun Bundesumweltminister Dr. Norbert Röttgen zum Internationalen Jahr der biologischen Vielfalt 2010 sagt, „Der Verlust der biologischen Vielfalt ist neben dem Klimawandel die zweite große Herausforderung, die die internationale Staatengemeinschaft beantworten muss“, lasst das hellhörig werden. „Wir sind dabei, mit dem Schutz der Biodiversität tiefer in klassische Wirtschaftsbereiche vorzudringen, etwa in Subventionen, Handelsregeln und Patentrechte, und nicht alle Länder sind darauf vorbereitet, dass diese Naturschutzkonferenz in Wahrheit eine große ökonomische Wirkung entfalten soll“, warnte UNEP-Chef Achim Steiner anlässlich der Vertragsstaatenkonferenz des Übereinkommens über die biologische Vielfalt (CBD) in Nagoya im Jahr 2010. Zieht hier ein neues Megathema auf? Unter dem Begriff biologische Vielfalt versteht die Konvention zum Schutz der biologischen Vielfalt „die Variabilität unter lebenden Organismen jeglicher Herkunft“.
Den vollständigen Artikel können Sie hier online weiterlesen:
Links: Schutz der Biodiversität – Neues Megathema?
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| 13. Juli 2011
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Auf europäischer und nationaler Ebene werden Initiativen zur Ressourceneffizienz diskutiert. Gefordert wird unter anderem ein effizienterer Umgang mit Metallen. Die NE-Metallindustrie tragt insbesondere durch das Recycling und das Heben von Recyclingpotenzialen wesentlich zur Ressourceneffizienz und Rohstoffsicherheit bei.
Verbesserungen der Ressourceneffizienz werden im Fokus künftiger deutscher und europäischer Maßnahmen stehen. Die EU-Kommission hat hierzu Anfang 2011 die Leitlinie „Ressourcenschonendes Europa“ vorgestellt. Diese Initiative stellt die Ressourceneffizienz in den Mittelpunkt der EU-Politik. Angesprochen werden Energie, Verkehr, Klimaschutz, Industrie, Grundstoffe, Landwirtschaft, Fischerei, Biodiversität und regionale Entwicklung. Für Mitte des Jahres wird dazu von der EU-Kommission ein detaillierter und umfassender Fahrplan mit konkreten Maßnahmen erwartet. In Deutschland arbeitet das Bundesumweltministerium an einem nationalen „Aktionsplan Ressourceneffizienz“.
Links: Ökonomische und ökologische Verpflichtungen
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| 13. Juli 2011
Die europäische Chemikalienpolitik lässt der Industrie nur eine kleine Atempause. Vor der im Jahr 2013 beginnenden zweiten Registrierungsfrist ist die erste Phase zugig zu analysieren. Besonders gefordert sind kleine und mittlere Unternehmen.
Die drei Schlüsselelemente von REACH sind Registrierung, Evaluierung und Autorisierung. Der Großteil der Stoffe ist registriert: Rund 25.000 Dossiers für 3.400 verschiedene Stoffe sind erfolgreich bei der Europaischen Chemikalienagentur (European Chemicals Agency – ECHA) eingereicht worden. Darunter finden sich auch die meisten Metalle. Sie waren mengenbedingt in der ersten Phase zu registrieren.
Den vollständigen Artikel können Sie hier online weiterlesen:
Links: REACH – mit der Industrie zum Erfolg
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