Freitag, 3. September 2010
Umweltpolitik
Im Referat Umweltpolitik werden Themen aus den Bereichen

  • Abfallpolitik
  • Bodenschutz
  • Genehmigungsrecht
  • Stoff- und Produktpolitik
  • Störfallrecht
  • Stoffstrommanagement
  • Wasserpolitik

    mit Bedeutung für die NE-Metallindustrie bearbeitet.


    INTERN:
    19. November 2007
    NE-Metalle unter REACH – Fragen und Antworten / NF Metals under REACH – Questions and Answers
    Ein Leitfaden für die NE-Metallindustrie / A guide for the non-ferrous metal industry

    Wir haben für Sie einen Leitfaden zum Umgang mit der REACH-Verordnung erstellt, der Sie bei der Umsetzung der Verordnung unterstützt (das Inhaltsverzeichnis finden Sie in den unten stehenden .pdf Dokumenten). Wenn Sie Interesse an dieser Publikation haben, können Sie die deutsche Version bei uns für 59 Euro inkl. MwSt und Versand (Mitgliederpreis: 39 Euro) Ein Bestellformular finden Sie ebenfalls unten.

    We compiled a guide for the non-ferrous metals industry for the implementation of the REACH-regulation for you (below you'll find the contents). If you are interested in purchasing the publication, please fill in the order form (see below). One copy costs 39 Euro incl. VAT and shipping.




    Dokumente:
    Inhaltsverzeichnis REACH-Leitfaden

    Contents REACH Guide

    Bestellformular / Order Form


    Kreislaufwirtschaft; Abfall; Nachhaltigkeit; Produktpolitik; TAKs; Initiative „Pro Metalldach“; Risikobewertung Zink; Initiative Zink

    PERSONEN
    Referent
    Dipl.-Volkswirt Rainer Buchholz
    WirtschaftsVereinigung Metalle
    Wallstrasse 58/59
    10179 Berlin



    Mitarbeiterin
    Susanne Eggelmann
    WirtschaftsVereinigung Metalle
    Wallstrasse 58/59
    10179 Berlin



    Arbeitsschutz; Gefahrstoffe; Unfallstatistik

    PERSONEN
    Referent
    Dr. Martin Wieske
    Dr. Martin Wieske
    WirtschaftsVereinigung Metalle
    Wallstrasse 58/59
    10179 Berlin



    Mitarbeiterin
    Nicole Rogge
    Nicole Rogge
    WirtschaftsVereinigung Metalle
    Wallstrasse 58/59
    10179 Berlin



    Boden; Wasser; Immissionsschutz; allgemeines Umweltrecht

    PERSONEN
    Referentin
    Dr. Dorothee Ortner
    Dr. Dorothee Ortner
    WirtschaftsVereinigung Metalle
    Wallstrasse 58/59
    10179 Berlin



    Mitarbeiterin
    Susanne Eggelmann
    WirtschaftsVereinigung Metalle
    Wallstrasse 58/59
    10179 Berlin



    Stoffpolitik; REACH; Techn. Fragen des Umweltschutzes und der Produktpolitik; Methodik der Risikobewertung / -management; Koordination des nationalen und europäischen Umweltschutzes

    PERSONEN
    Referentin
    Sylvi Claußnitzer
    WirtschaftsVereinigung Metalle
    Wallstrasse 58/59
    10179 Berlin



    Mitarbeiterin
    Nicole Rogge
    Nicole Rogge
    WirtschaftsVereinigung Metalle
    Wallstrasse 58/59
    10179 Berlin



    INTERN:
    03. Juni 2008
    Standortfaktor Umweltpolitik

    Die Angst vor der Verknappung von Ressourcen kehrt zurück. Wie in den siebziger Jahren steigen Besorgnisse über die verbleibende Reichweite der wichtigsten Rohstoffe. Der wachsende Bedarf lässt die Preise für Energie und Metalle und die für den Rohstofftransport notwendigen Logistiken weltweit steigen. Nicht das Rohstoffangebot hat sich verändert, sondern die Nachfrage wächst insbesondere in Schwellenländern stürmisch bis ungezügelt. Anders als in den siebziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts unterliegen dem Verknappungsszenario zunehmend auch die natürlichen Umweltressourcen. Als zweiter Megatrend des globalen Wandels etablieren sich Vorsorgestrategien gegen die weitere Belastung der Biosphäre durch anthropogen verursachte Umwelteinwirkungen. Zu den Hauptthemen des globalen Ressourcenschutzes zählen der Klimawandel, der Verlust der biologischen Vielfalt, die Süßwasserverknappung, Bodenerosion und Abholzungen sowie die Meeresverschmutzung. Als Strategien zum Schutz der Biosphäre etablieren sich zunehmend Regulierungsmodelle, die die Ressourcennutzung beschränken oder fiskalisieren. Die Zunahme der Weltbevölkerung und der Anspruch auf auskömmliche Lebensqualität verändern die globalen Rohstoffströme und die Inanspruchnahme der natürlichen Lebensgrundlagen grundlegend. Die Verantwortung für die Nutzung der natürlichen Ressourcen entwickelt sich allerdings nicht überall mit der gleichen Dynamik wie die Förderung der Bodenschätze. Insbesondere von den Industriestaaten wird eine Vorreiterrolle verlangt. Art und Weise sowie Quantität, in der die Weltbevölkerung immer mehr Rohstoffe gewinnt, sie in Produkten nutzt und entsorgt und welche Auswirkungen dies auf die Belastungsfähigkeit der Biosphäre hat, sind die neuen, ökologischen Problemaspekte des globalen Wandels und Ursache für politische, wirtschaftliche, kulturelle und soziale Herausforderungen. Die 1972 vom Club of Rome vorgelegten „Limits to Growth“ haben Kontroversen und eine Flut von Folgestudien ausgelöst. Heute knüpft die internationale Umweltpolitik unter veränderten Bedingungen an die Thesen des Club of Rome an. Anders als zu Zeiten der Ölkrise werden die klassischen Verzichtsappelle von 1972 durch die Forderung nach mehr Ressourceneffizienz ergänzt. Die Entkopplung des Verbrauchs von Umweltgütern und Rohstoffen vom Wirtschaftswachstum erscheint dabei als Schlüsselgröße, die das Knappheits- und Preisproblem bei Rohstoffen ebenso lösen soll wie die Tragfähigkeit der Biosphäre. Das Konzept der Ressourceneffizienz verknüpft mehrere Politikbereiche miteinander. Ressourceneffizienz soll der Natur und den Volkswirtschaften gleichermaßen nutzen. Stichworte sind Sicherung der Rohstoffversorgung, geringere Abhängigkeit von Rohstoffimporten bei gleichzeitiger Verbesserung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit durch ressourceneffiziente Produktion und Produkte. Die Ansätze zur Verbesserung der Ressourceneffizienz werden hierzulande in das breitere Konzept einer „ökologischen Industriepolitik“ eingebettet. Die Bundesregierung misst dabei dem Staat eine dominante Rolle zu: Der Wandel zur ökologischen Industriepolitik könne nicht allein dem Markt überlassen werden. Ökologische Industriepolitik brauche einen intelligenten Instrumenten-Mix und einen Staat, der gewissermaßen als Pionier vorangeht und Veränderungen organisiere. Auch die Europäische Union hat das Thema aufgegriffen. Sie arbeitet an Aktionsplänen zur nachhaltigen Industriepolitik und zur Nachhaltigkeit von Produktion und Konsum. Die Wahl umweltpolitischer Instrumente und Konzepte unterliegt aktuell einem grundlegenden Wandel. Während bisher das technisch Machbare in Emissionsgrenzwerte umgesetzte wurde (Bottom Up-Ansatz), werden zunehmend globale oder europäische Umweltqualitätsstandards (Immissions-Grenzwerte) festgelegt, die in einzelne Emissions- Obergrenzen der Volkswirtschaft oder der Unternehmen heruntergebrochen werden (Top Down-Ansatz). Aktuelle Beispiele für diese Praxis sind
    – die Zuteilung von nationalen Emissionsobergrenzen und die Limitierung von CO2-Zertifkaten im Rahmen des europäischen Emissionshandelssystems,
    – – die Ableitung von nationalen Emissionsobergrenzen im Rahmen der EU-Richtlinie zur Festlegung nationaler Emissionshöchstmengen (NEC-Richtlinie),
    – – die bereits heute schon vereinzelt stattfindende Ableitung von Einleitegrenzwerten für Gewässer, die sich an den Qualitätszielen der geplanten europäischen Gewässerqualitätswerterichtlinie bzw. den Geringfügigkeitsschwellen der Länder orientieren.

    Die Einhaltung ehrgeiziger Qualitätsstandards ist zunehmend nur mit der Umsetzung der besten verfügbaren Technik oder der schnellstmöglichen Umsetzung neuer Technologien möglich. In der europäischen Umweltpolitik wird darüber hinaus darüber diskutiert, die Industrie zu verpflichten, Maßnahmen über die beste verfügbare Technik hinaus zu ergreifen. Die Frage, die sich stellt: Bleibt der Industrie bei solchen Konzepten genug Raum für Investitionen und Markterfolg? In der Vergangenheit erzielte Vorleistungen oder bereits vorhandene hohe Umwelt- und Sozialstandards spielen in aktuellen Diskussionen keine Rolle mehr. So werden Basisjahre wie aktuell im Klimaschutz nahezu beliebig versetzt. Dies verhindert Innovationen und bremst Wachstum. Die deutsche NE-Metallindustrie ist massiv von den Gefahren des Top-Down-Ansatzes in der aktuellen und zukünftigen Umweltpolitik betroffen. Der Ansatz erscheint konzeptionell dem Bottom-Up-Ansatz überlegen, birgt aber entscheidende Risiken. Nicht die technischen Möglichkeiten bestimmen realitätsnahe Ziele und Erfolge, sondern ein politisch vereinbartes Umweltziel. Die hinter dieser Politik stehende Ansicht, Innovation sei eine Folge politischer Vorgaben, birgt das Risiko der Überforderung und Abwanderung in Wirtschaftsräume mit geringeren Anforderungen. Für die Umsetzung neuer ökologischer Zielvorgaben sind hinreichende Zeiträume unerlässlich und auch ökologisch verantwortbar, insbesondere dort, wo bereits anspruchsvolle Vorleistungen erbracht wurden. Evolutionäre technologische Weiterentwicklung von Produktionsverfahren und Produkten ist industrielle Realität. Technologiesprünge bei Klimaschutz und Ressourceneffizienz lassen sich nicht verordnen. Sie stellen sich nur ein, wenn zu ihrer Entwicklung hinreichend technisches und zeitliches Potenzial bereitgestellt werden. Auch bei vielen metallurgischen Produktionsprozessen sind weitere Quantensprünge schon aufgrund der Grundgesetze der Physik nicht möglich. Produktionsfaktoren wie menschliche Arbeit oder Rohstoffeinsatz sind zudem nicht beliebig miteinander austauschbar oder kombinierbar. Neue Anforderungen aus der Politik erhöhen zwar den Anpassungsdruck, bergen aber auch das Risiko, dass die Anpassungsfähigkeit der Unternehmen überfordert wird. Kleine und mittelständische Betriebe sterben als erste, vor allem dann, wenn der Konkurrent im Ausland derartige hausgemachte Herausforderungen nicht hat und sich allein auf die Wettbewerber konzentrieren kann. Das Verhältnismäßigkeitsprinzip und das Prinzip des technisch Möglichen müssen sowohl bei der Festlegung von globalen und europäischen Umweltqualitätszielen als auch bei der Umsetzung in unternehmensspezifischen Zielvorgaben beachtet werden.

    Standortfaktor Kreislaufwirtschaft

    Das Bild von der Plünderung unseres Planeten hat sich tief ins öffentliche Bewusstsein eingegraben. Der Meinungswandel, dass weder die Erzeugung noch die Verwendung von Metallen eine irreversible Ressourcenvernichtung sind, kommt nur langsam voran. Die Wirklichkeit liefert eindeutige Fakten: Rund 80 Prozent des jemals auf der Erde gewonnen Kupfers sind heute immer noch im Gebrauch. Die einzigartigen Recyclingeigenschaften der NE-Metalle und ihr elementarer chemischer Aufbau ermöglichen es, sie ohne Qualitätsverlust generationenübergreifend zu nutzen. Allein ihr Wert sorgt für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft. Metalle sind essenziell und Teil des menschlichen Lebens und seiner kulturellen Entwicklung. Dieser Grundsatz gilt für alle Menschen und muss auch angesichts des Anstiegs der Weltbevölkerung erfüllt werden. Die deutsche NE-Metallindustrie hat sich mangels eigener Metallerzvorkommen schon früh auf ein ressourcenschonendes Wirtschaften einstellen müssen. Dies zahlt sich heute aus. Die Branche ist technologisch eine der führenden Recyclingindustrien weltweit. Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Versorgung der Wirtschaft mit Schlüsselrohstoffen. Um diese Funktion zu erfüllen, ist sie auf einen ungehinderten Zufluss von Recyclingmaterialien aus dem In- und Ausland angewiesen. Umgekehrt weist die deutsche NE-Metallindustrie auf die Gefahren hin, wenn große Mengen an Vorstoffen in Länder fließen, die über erheblich geringere Umwelt- und Gesundheitsstandards verfügen. Die europäische Abfallverbringungsverordnung bietet hierfür Instrumente, die konsequent genutzt werden sollten. Für besondere Fälle sollte die Politik darüber hinaus ein Notfallinstrumentarium schaffen, um flexibel auf besonders eklatante Verstöße von Umweltdumping reagieren zu können. Auch die laufende Überarbeitung der europäischen Abfallrahmenrichtlinie kann Impulse bieten, die Rohstoffversorgung der europäischen Industrie mit wichtigen sekundären Vorstoffen zu verbessern. Die WirtschaftsVereinigung Metalle begrüßt in diesem Zusammenhang Vorstöße von Europaparlamentariern, die EU zu ermächtigen, rechtlich verbindliche Definitionen darüber zu verabschieden, ab wann exportierte gebrauchte Endverbraucherprodukte unter die Kontrollvorschriften des Abfallrechtes fallen sollten.

    Standortfaktor Genehmigungsverfahren IVU/BREF-Revision muss Wettbewerbsgerechtigkeit schaffen

    Die einheitlichen europäischen Standards für die Genehmigung und den Betrieb von Industrieanlagen sichern der deutschen Industrie wesentliche Teile ihrer Wettbewerbsfähigkeit innerhalb eines Systems hoher Umweltstandards. Die europäische IVU-Richtline soll Umweltdumping verhindern. Doch einheitliche Standards führen in der Praxis nicht unbedingt zu einheitlichen Bedingungen. Der Schlüssel zu fairen Wettbewerbsbedingungen liegt in der Umsetzungspraxis und Verlässlichkeit der Mitgliedstaaten. Erhebliche Defizite bei der Umsetzung der IVU-Richtlinie hat auch die EU-Kommission erkannt. Als Grund für die aktuelle Revision wird vor allem die mangelnde Umsetzung der bestehenden Anforderungen genannt. Ob die Inhalte der geplanten Revision diese Defizite ausgleichen können, erscheint fraglich. Konkrete Anforderungen an die Anlagengenehmigung sollen die Merkblätter zu den besten verfügbaren Techniken (BREF-Notes) liefern. Allein der Entwurf der neuen BREFNotes für die NE-Metallindustrie umfasst über 800 Seiten, auf denen die unterschiedlichsten Techniken beschrieben sind, hinzu kommen noch eine Reihe von sektorübergreifenden BREF-Notes, unter anderem zur Energienutzung oder zur Wasserverwendung. Es erscheint wenig wahrscheinlich, dass aus dieser Flut an technischen Details eine europaweite einheitliche und nachprüfbare Umsetzungspraxis erwachsen kann. Die BREF-Notes sind zudem zur Ableitung von Emissionsgrenzwerten gänzlich ungeeignet. BREF-Emissionswerte beschreiben technisch mögliche Werte, die im Normalbetrieb einer Anlage niemals dauerhaft eingehalten oder unterschritten werden können. Die Revision der BREF-Notes wird begleitet durch europaweite Anlagenbesichtigungen. Von den insgesamt 30 besuchten Anlagen der NE-Metallindustrie haben acht ihren Standort in Deutschland. Die deutsche NE-Metallindustrie weist im Rahmen der Richtlinien-Revision darauf hin, dass sie sich EU-weit als führend in der Umsetzung moderner Umwelttechnologien einschätzt und eine effiziente Kontrolle der IVU-Anwendung fordert.

    Nutzen und Risiken des neuen Umwelt-Gesetzbuch

    Seit mehr als 20 Jahren wird angestrebt, das zersplitterte deutsche Umweltrecht in einem Umweltgesetzbuch (UGB) zu bündeln. Nach mehreren gescheiterten Anläufen ist das Bundesumweltministerium zuversichtlich, noch in dieser Legislaturperiode das anspruchsvolle Projekt abzuschließen. Wesentliche Grundlage für diesen Optimismus sind die dem Ministerium zugeflossenen neuen Kompetenzen infolge der Föderalismusreform. Die Schaffung eines Umweltgesetzbuches bietet die Chance, das Umweltrecht einfacher und übersichtlicher für die Anwender, sowohl auf Betreiberseite als auch auf Seiten der Behörden, auszugestalten, bestehende Unklarheiten zu beseitigen und die Umsetzung neuer EU-Vorgaben zu beschleunigen. Die WVM begleitet das Projekt in enger Zusammenarbeit mit dem BDI und unter Einbindung von Experten aus den Mitgliedsunternehmen. Nach Einschätzung der Industrie spiegelt sich der ehrgeizige Anspruch, den sich das Ministerium selber gesetzt hat, nicht immer in der Umsetzung wider. So fehlt dem Referentenentwurf für das Umwelt-Gesetzbuch die für den rechtssicheren Betrieb vieler Anlagen wichtige wasserrechtliche Bewilligung. Unklar ist auch, welche Vorteile die Zusammenführung bisher materiell-rechtlich getrennter Bereiche bringen soll. Die völlig unterschiedlich konzipierten Genehmigungen des Wasserrechts und des Immissionsschutzrechts sollen zu einer integrierten Vorhaben-Genehmigung vereint werden. Der neue Genehmigungstyp schafft in vielen Einzelfragen große Rechtsunsicherheit, für die die Betreiber nicht durch eine signifikante Beschleunigung oder Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens entschädigt werden können. Hinzu kommen Verschärfungen der Genehmigungsanforderungen, deren Folgen noch nicht absehbar sind. Nach Ansicht der Industrie wäre eine wirkungsvolle Beschleunigung des Verwaltungsverfahrensrechts sinnvoller als eine unter Zeitdruck vollendete umfassende Reform der gesamten Umweltgesetzgebung. Das Land Nordrhein- Westfalen hat durch die Umsetzung des sogenannten „Zaunprinzips“ erfolgreich bewiesen, dass eine bessere Koordination zwischen den Behörden ein effektiver und kostengünstiger Weg ist, um Genehmigungsverfahren im Umweltrecht zu verschlanken und zu beschleunigen.

    Standortfaktor Luft
    Die Ziele der europäischen Strategie zur Luftreinhaltung sind sehr ambitioniert. Im Dezember 2007 wurde eine konkretisierende Richtlinie angenommen, die vor allem auf die Reduktion der Feinstaubwerte abzielt. Die immissionsbezogenen Ziel- und Grenzwerte dieser Richtlinie gelten grundsätzlich für alle Regionen Europas. Der europäische Gesetzgeber stellt die Mitgliedstaaten und insbesondere einzelne Regionen trotz gewisser Übergangsfristen vor schwierige Aufgaben, da bis zum Jahr 2025 für Feinstaub überall die gleichen Luftqualitätsziele erreicht werden müssen. Denn was in Garmisch oder auf Rügen ein Kinderspiel ist, kann die zuständigen Behörden in Hamburg oder im Ruhrgebiet in Bedrängnis bringen. Spätestens wenn der Straßenverkehr als Feinstaubquelle nicht mehr weiter beschränkt werden kann oder soll, gelangen die Industrieanlagen als Verursacher ins Fadenkreuz der Umweltbehörden. Und gerade hier setzt das Dilemma an: Genehmigungspflichtige Industrieanlagen erfüllen in der Regel bereits heute sehr strenge Auflagen, um Feinstaubemissionen aus direkten und diffusen Quellen zu reduzieren. Viele Anlagen- Betreiber der NE-Metallindustrie gehen noch darüber hinaus und orientieren sich an den besten verfügbaren Techniken (BVT) zur Verminderung von Feinstaub. Von diesen Unternehmen verlangen die zuständigen Behörden mehr als durch die Anwendung der besten verfügbaren Techniken möglich ist, um die aus Brüssel vorgegebenen Luftqualitätsziele zu erreichen. Die von den Betreibern einzuhaltenden Emissionswerte richten sich in diesen Fällen allein nach politischen Zielvorgaben, ohne die technischen Fakten zu berücksichtigen. Solche industriefeindlichen Konstellationen dürfen von EU-Vorgaben weder gedeckt noch gefördert werden. Das Zusammenspiel zwischen den Vorgaben der Anlagenzulassung einerseits und der Einhaltung von Luftqualitätszielen andererseits muss aufeinander abgestimmt werden. Die Belastungen für genehmigungspflichtige Anlagen müssen sich am Maß der Verhältnismäßigkeit und des faktisch Möglichen ausrichten.

    Standortfaktor Boden

    Im Dezember 2007 ist am Widerstand der EU-Umweltminister das Vorhaben der Kommission, eine neue europäische Bodenschutzrahmenrichtlinie zu etablieren, gescheitert. Mit den Stimmen von Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Österreich und den Niederlanden wurde der von Anfang an umstrittene Richtlinienentwurf zurückgewiesen. Aus industriepolitischer Sicht ist die Entscheidung der Umweltminister zu begrüßen. Denn nach dem Willen der Kommission wären nahezu alle gewerblichen und industriellen Tätigkeiten unter den Generalverdacht gefallen, bodenverschmutzend zu handeln. Unabhängig von einem konkreten Gefahrenverdacht sah der Richtlinienentwurf in regelmäßigen Abständen aufwändige Bodenuntersuchungen an allen Betriebsstandorten vor. Das bedeutet, auch Standorte, die alle Genehmigungsauflagen zum Bodenschutz einhalten, wären durch zusätzliche Pflichten belastet worden. Die hohen Kosten, die durch solche prophylaktischen Maßnahmen verursacht werden, stehen in keinem Verhältnis zu damit verbunden Verbesserungen im Bodenschutz. Die Ablehnung der Bodenschutzrahmenrichtlinie durch große Teile der europäischen Industrie darf nicht als Widerstand gegen die Ziele des Bodenschutzes fehlinterpretiert werden. Es muss jedoch stärker hinterfragt werden, in welcher Weise der Bodenschutz in Europa künftig ausgestaltet werden soll. Zu fragen bleibt auch, ob die Europäische Union die geeignete Handlungsebene in Fragen des Bodenschutzes ist? Der Bodenschutz stellt den europäischen Gesetzgeber vor besondere Herausforderungen. Während Veränderungen auf die Umweltmedien Wasser und Luft auch grenzüberschreitende Effekte haben, sind Veränderungen des Bodens in der Regel auf den Ort der Einwirkung begrenzt. Hier gilt es Lösungen zu finden, die das im EU-Vertrag verbürgte Subsidiaritätsprinzip achten, wonach alle Angelegenheiten in Eigenverantwortung der Mitgliedstaaten zu lösen sind, die keinen grenzüberschreitenden Charakter haben. Die Europäische Gemeinschaft soll hingegen nur diejenigen Aufgaben übernehmen, die die Staaten allein nicht mehr zufriedenstellend wahrnehmen können. Das deutsche Bodenschutzkonzept zeigt, dass es auf der Ebene des Mitgliedstaates möglich ist, effektiven Bodenschutz zu leisten, und zwar sowohl im vorsorgenden als auch im nachsorgenden Bereich. Das deutsche Bodenschutzrecht mit seinem risikobasierten Handlungsansatz ist eine Erfolgsgeschichte auf der Basis der Subsidiarität, die auch für andere Mitgliedstaaten vorbildlich sein kann. Die WVM fordert, dass die Leistungen der deutschen Industrie im Bereich des Bodenschutzes voll anerkannt werden. Doppelte und zusätzliche Anforderungen belasten die Industrie unnötig, ohne den Bodenschutz zu verbessern. Dies gilt nicht für ein eigenständiges Bodeschutzregime auf europäischer Ebene, sondern auch für die geplanten Verschärfungen der bodenbezogenen Genehmigungsauflagen im Zuge der Revision der IVU-Richtlinie.

    Standortfaktor Gewässer

    Auf europäischer Ebene setzt die Wasserrahmenrichtlinie die Anforderungen des Gewässerschutzes fest. Zu ihrer Konkretisierung befindet sich aktuell eine Richtlinie zur Festsetzung von Qualitätsstandards für Oberflächengewässer im Abstimmungsprozess. Verhandlungspunkt dieses Gesetzgebungsvorhabens ist auch eine Veränderung der Liste der prioritär gefährlichen Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie, die nach dem Willen der Kommission und des Europäischen Parlaments um zusätzliche Stoffe erweitert werden soll. Nach Auffassung der WVM sollte die Einstufung von Stoffen als „prioritär gefährlich“ wie bisher nur auf Grundlage eines wissenschaftlich fundierten Verfahrens erfolgen. Eine solche Einstufung hat starke rechtliche Konsequenzen für die Hersteller und Anwender dieser Stoffe. Erfahrungen auf Ebenen des nationalen Gewässerschutzes zeigen: Sobald Grenzwerte und Einstufungen eingeführt sind, sind sie nur schwer zu revidieren. Bei den hier angesprochenen Geringfügigkeitsschwellenwerten (GFS) handelt es sich noch nicht einmal um rechtlich verbindliche Festsetzungen. Die GFS sind Ergebnis langwieriger Verhandlungen der Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) und wurden ursprünglich als unverbindliche Leitlinie für die Bewertung von Grundwasserverunreinigungen entwickelt. Die Ableitung dieser Werte ist wissenschaftlich nicht unumstritten. Teilweise wurden existierende Werte von Verordnungen mit anderen Zielsetzungen herangezogen, teilweise wurden die Werte durch Versuchsanordnungen entwickelt. In Ermangelung anderer belastbarer Daten sollen die GFS nun durch Verankerung in Rechtsverordnungen in den Status des formellen Rechts erhoben werden. Dabei sollen die Werte auch als Prüfwerte im Bereich des Bodenschutzes sowie als Emissionswerte für das Grundwasser herangezogenen werden. Sensible Regelungsbereiche wie Grenz- und Schwellenwerte dürfen nicht ohne solide chemische, physikalische oder medizinische Prüfung festgelegt werden. Erforderlich ist ein transparentes wissenschaftliches Verfahren. Nur dann finden Grenz- und Schwellenwerte Akzeptanz bei den betroffenen Unternehmen und, was nicht weniger wichtig ist, nur dann können sie realistischerweise auch eingehalten werden, ohne zu einer faktischen Nullemissionsregelung zu führen.




    Weitere Meldungen hierzu:
    REACH-Umsetzung: Durch Handeln Märkte sichern


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