Abfallwirtschaft und RessourceneffizienzEuropäischen Abfallkatalog an Stoffrecht anpassen

Nach über einem Jahr Stillstand hat die EU-Kommission dieser Tage neue Vorschläge zur Anpassung des europäischen Abfallverzeichnisses an das europäische Stoff (CLP-Verordnung) vorgelegt.

24.04.2014

Nach über einem Jahr Stillstand hat die EU-Kommission dieser Tage neue Vorschläge zur Anpassung des europäischen Abfallverzeichnisses an das europäische Stoffrecht (CLPVerordnung) vorgelegt. Obwohl sich die Industrie bisher entschieden gegen eine 1:1-Anpassung des Abfallrechtes an das Stoffrecht ausgespricht, wird eine derartige Angleichung weiter von der EU-Kommission angestrebt. Erste Lichtblicke zeichnen sich ab. So anerkennt die EU-Kommission in den aktuellen Vorschlägen erstmals, dass für das Gefährlichkeitsmerkmal „ökotoxisch“ (HP 14) eine Folgenabschätzung mangels harmonisierter Testmethoden sowie unzureichender Datenbasis im Moment nicht erfolgen kann. Grenzwerte für „Ökotoxizität“ sind daher kein Bestandteil der Vorschläge. Dies entspricht wesentlichen Forderungen der Industrie. Die EU-Kommission beabsichtigt noch in diesem Jahr ein Gutachten in Auftrag zu geben, auf dessen Grundlage ein Vorschlag für HP 14 erfolgen soll. Die für die NE-Metallindustrie wichtige Ausnahme für massive Metalllegierungen bleibt erhalten. Die Liste der Abfälle soll nur in wenigen Punkten geändert werden. Die EU-Kommission plant einen neuen Spiegeleintrag für „gefährlichen Rotschlamm aus der Aluminiumproduktion“ einzuführen. Insgesamt ist zum jetzigen Zeitpunkt mit keinen wesentlichen Änderungen der Abfalleinstufungen zu rechnen. Die WVM wird das Vorhaben weiter eng begleiten und unternehmensrealistische Regeln betonen.

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