Brexit-FAQ

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Hilfestellungen und Informationen zum Brexit

Energie- und Klimapolitik

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Wie wirkt sich der Brexit auf den europäischen Energiebinnenmarkt aus?

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Energie ist Bestandteil der neuen Wirtschafts- und Sozialpartnerschaft der EU mit dem Vereinigten Königreich. Laut Kommission bietet das neue Freihandelsabkommen im Energiebereich ein neues Modell für den Handel und die Verbundfähigkeit mit Garantien für einen offenen und fairen Wettbewerb, einschließlich Sicherheitsstandards für Offshore-Anlagen, und für die Erzeugung erneuerbarer Energien.

Die Auswirkungen des Brexit auf den Energiebinnenmarkt sollen sich demnach in Grenzen halten. Bestimmte Regelungen, etwa zum Market Coupling, müssen jedoch erst noch im Nachhinein geregelt werden.

Wie wirkt sich der Brexit auf das EU-Emissionshandelssystem (ETS) aus?

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Die Auswirkungen des Brexits auf das ETS sind relativ gering, da die Gesamtanzahl an verfügbaren Emissionsrechten (Cap) um den Anteil der Emissionen Großbritanniens verringert wurde, sodass das Ambitionsniveau in der EU weitestgehend unverändert bleibt. Zudem führt Großbritannien einen dem ETS ähnlichen eigenen Emissionshandel ein.

Chemikalienrecht

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Wie ist UK-REACH ausgestaltet?

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UK-REACH umfasst alle Sektoren, in denen Chemikalien als Rohstoffe oder Fertigprodukte hergestellt, importiert, vertrieben oder verwendet werden (nicht nur die chemische Industrie). Auch wenn die Verbindung zur ECHA gelöst wurde, wurden Grundprinzipien von EU-REACH wie „Keine Daten – Kein Markt“, Ernennung von Alleinvertretern (OR), Vorsorgeprinzip und Grundsätze zu Tierversuchen übernommen. UK-HSE ist die zuständige UK-Behörde.

Mehr Informationen zu UK-REACH finden Sie hier.

Link zum UK-REACH Rechtsinstrument (Stand 17. Dezember 2020)

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf mein Unternehmen in Bezug auf REACH?

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Abhängig von der Rolle, die Ihr Unternehmen in der Lieferkette und auf dem EU-/ EWR-Markt spielt, gibt es unterschiedliche Auswirkungen und neue Verpflichtungen. Als in der EU/ EWR ansässiges Unternehmen gelten natürlich für Sie weiterhin EU-Gesetze und -Verpflichtungen, Ihre Lieferanten oder Kunden in Großbritannien müssen jedoch ihre Geschäftstätigkeit anpassen, um den neuen britischen Chemikaliengesetzen (UK-REACH) zu entsprechen. Als Unternehmen EU27/ EWR-Sitz, das Stoffe von einer Tonne oder mehr oder Erzeugnisse nach Großbritannien liefert, werden Sie zum Exporteur aus der EU. Der Geschäfts- und Handelspartner in UK entsprechend zum Importeur im Geltungsbereich von UK-REACH. Damit weiterhin der Zugang zum UK-Markt gegeben ist, muss der Handelspartner aus UK die Stoffe/ Erzeugnisse als Importeur nach UK-REACH bei der HSE registrieren oder selbst ein Alleinvertreter mit Sitz im UK bestimmt werden, der die Registrierung nach UK-REACH vornimmt.

Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Auf der Seite der ECHA können Sie Ihre Rolle bestimmen und mehr über Ihre Pflichten erfahren und Ratschläge für Unternehmen erhalten. Link

Was ist allgemein bei Registrierungen und Zulassungen im UK-REACH zu beachten?

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Seit dem 1. Januar 2021 gibt es eine Registrierungspflicht in UK-REACH.

Für UK-Firmen mit EU-REACH-Registrierungen: Anerkennung der EU-REACH-Registrierungen im UK-REACH (Grandfathering) durch Meldung mit Basisinformationen bis 30.4.2022 an UK-HSE.

Für bisherige nachgeschaltete Anwender in UK mit bestehender Registrierung von EU-27/ EEA-Firma/ Alleinvertreter: Import-Meldung des nachgeschalteten UK-Anwenders (DUIN) bis 27.10.2021

Übergangsfrist Registrierung mengenabhängig bis 27.10.2023, 27.10.2025 oder 27.10.2027 erforderlich durch UK-Importeuer oder Alleinvertreter eines EU-27/ EEA-Unternehmens.

Zulassungen im UK-REACH: Anerkennung bestehender Zulassungen nach Einreichung technischer Informationen innerhalb von 60 Tagen.

Weitere Informationen zu Registrierungen in UK-REACH finden Sie hier.

Guidance von UK-HSE „How to comply with REACH chemical regulations“

Brexit und EU-Chemikaliengesetzgebung allgemein

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Grundsätzliches: Seit dem 1. Januar haben die REACH-Verordnung, CLP-Verordnung, Biozidprodukte-Verordnung (BPR), PIC-Verordnung (Ein- und Ausfuhr bestimmter gefährlicher Chemikalien) und POP-Verordnung keine Gültigkeit mehr in UK (England, Schottland, Wales), gelten aber gemäß dem Protokoll über Irland und Nordirland für Nordirland. Die meisten EU-Grundsätze wurden erst einmal in das UK-Recht übertragen, es ist aber in Zukunft mit unterschiedlichen Entwicklungen zu rechnen.

Mehr Informationen der UK-Chemikalienagentur (HSE) zu den UK-Regelungen und dem Sonderstatus von Nordirland bezüglich Chemikalien sind unter diesem Link verfügbar. 

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf die CLP-Verordnung?

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Seit dem 1. Januar 2021 hat die CLP-Verordnung keine Gültigkeit mehr im Vereinigten Königreich (England, Schottland und Wales). Es gibt erweiterte Pflichten bei der Änderung der Rolle von nachgeschaltetem Anwender/ Händler zu Importeur (hier: Alleinvertreter kein nachgeschalteter Anwender).

Weitere Informationen zu den neuen Pflichten finden Sie hier.

Welche Auswirkungen hat der Brexit auf REACH?

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Seit dem 1. Januar 2021 hat die REACH-Verordnung keine Gültigkeit mehr im Vereinigten Königreich (England, Schottland und Wales). Unternehmen mit Sitz in der EU27/ EWR, die Stoffe oder Erzeugnisse nach UK verkaufen, werden zu Exporteuren aus der EU, deren Handelspartner in UK entsprechend zu Importeuren im Geltungsbereich von UK-REACH. Alle ausstehenden UK-Anträge in REACH-IT werden beendet. An UK-Unternehmen werden keine Registrierungsnummern mehr vergeben. UK-Unternehmen können in REACH-IT keine Maßnahmen als „Duty Holder“ durchführen. Alle Registrierungen, die von UK-Unternehmen gehalten oder an diese zurückgesandt werden, werden in REACH-IT schrittweise widerrufen.

Hier geht es zur Homepage der britischen Regierung zu UK-REACH.

Handelspolitik

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Welchen Einfluss hat der Brexit auf die CE-Produktkennzeichnung?

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Mit dem Brexit wurde die CE-Kennzeichnung für die Konformität der Produkte mit EU-Rechtsvorschriften („Conformité Européenne“) in UK durch die neue britische UKCA-Kennzeichnung (UK Conformity Assessed) abgelöst. Grundsätzlich (mit wenigen Ausnahmen) gilt für die Wareneinfuhr nach Großbritannien, dass Hersteller seit dem 01.01.2021 die UKCA-Kennzeichnung bzw. alternativ dazu mit einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2021 die CE-Kennzeichnung verwenden können. Wenn sich die EU-Vorschriften ändern und Sie Ihr Produkt auf der Grundlage dieser neuen Vorschriften CE-gekennzeichnet haben, kann die CE-Kennzeichnung vor dem 31. Dezember 2021 nicht für den Verkauf in Großbritannien verwendet werden.

Informationen zur neuen UKCA-Kennzeichnung finden Sie unter diesem Link.

Gibt es ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien?

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Seit Januar 2021 gilt Großbritannien damit als Drittstaat. Die EU und GB haben sich jedoch auf ein Freihandelsabkommen geeinigt, das den zukünftigen Austausch von Waren und Gütern regeln soll.

Dieses Abkommen ist noch nicht offiziell in Kraft, da es zwar von Großbritannien ratifiziert ist, jedoch noch nicht von der Europäischen Union angenommen wurde. Trotzdem sind die Regelungen dieses Abkommens vorläufig anwendbar. Die Regelungen des Abkommens gleichen denen des Freihandelsabkommens zwischen Europa und Japan.

Information zum Freihandelsabkommen finden Sie unter diesem Link.

Zollbestimmungen

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Welche Zollmodalitäten gibt es?

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Die Zollformalitäten zwischen der EU und Großbritannien beruhen auf denselben Standards wie zwischen der EU und anderen Drittstaaten.

Unternehmen der NE-Metallindustrie benötigen eine GB-EORI-Nummer zur automatisierten, digitalen Zollabfertigung. Diese Nummer erhalten Unternehmen beim Zoll. Die Nummer dient Unternehmen, ihre Ausfuhren nach Großbritannien beim Zoll via Internet elektronisch anzumelden. Die Freigabe durch den Zoll erfolgt elektronisch. Eine REX-Registrierung für die Nutzung des Präferenzverkehrs bzw. der ermäßigten Zölle für Warenlieferungen wird bei einem Warenwert über 6.000 Euro erforderlich.

Eine Zollanmeldung ist bei jedem Export erforderlich. Die Handelsrechnungen sollen ohne Mehrwertsteuer ausgestellt werden, aber mit der Angabe, dass es sich um eine Auslandslieferung handelt. Folgende Angaben sollte die Handelsrechnung enthalten: Marke, Nummern, Anzahl und Art der Packstücke, die genaue Warenbezeichnung, das Gewicht sowie den Inhalt eines jeden Packstückes und das Ursprungsland. Die entsprechenden Incoterms sollten angegeben werden.

Bei bestimmten Sendungen sind auch Ausfuhranmeldungen notwendig.

Weiterführende Links:

GB-EORI-Nummer

Rex-Registrierung

Ausfuhranmeldungen

Welche Zölle müssen Unternehmen abführen?

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Das Freihandelsabkommen sieht keine Zolltarife oder Quoten vor. Um von den Nulltarifen zu profitieren, benötigen Exporteure einen Präferenznachweis/ ein Ursprungszeugnis, den/ das sie in einer „Erklärung zum Ursprung“ angeben. Die Regelungen zu den Ursprungsmerkmalen sind identisch mit dem Freihandelsabkommen zwischen der EU und Japan. Dies gilt nur für Ursprungsware. Eine Ausnahme gilt für den Handel mit Nordirland. 

Ihre Ansprechpartner

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Dr. Sebastian Schiweck
Bereichsleiter Nachhaltigkeit

+49 30 726 207-107, schiweck@wvmetalle.de

 

Tobias Schäfer

Leiter Europabüro | Europäische Stoffpolitik 

+32 2 502 1988, schaefer@wvmetalle.de

Bundesverband der Deutschen Gießerei-Industrie BD Industrieverband Feuerverzinken e.V. Deutsches Kupferinstitut Berufsverband e.V. WVM plus Mars – Metal Alliance for Responsible Sourcing Stifterverband Metalle Die Energieintensiven Industrien in Deutschland Plattform-blei.de | Ein Projekt der WirtschaftsVereinigung Metalle e.V. Metalle Pro