KreislaufwirtschaftsgesetzPermanente Materialien sind mehrfach recyclebar

Das Bundesumweltministerium arbeitet an einer weiteren Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Vorgaben der europäischen Abfallrahmenrichtlinie sollen dabei 1:1 in deutsches Recht umgesetzt werden.

Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet, europäische Vorgaben 1:1 in deutsches Recht zu überführen. Bei der aktuell laufenden Novelle des KrWG wird in manchen Punkten über die europäischen Vorgaben hinausgegangen. An anderer Stelle werden jedoch europäische Regelungen, die für die Mitgliedstaaten verbindlich sind, nicht in deutsches Recht umgesetzt. Nationale Verschärfungen der europäischen Vorgaben sind abzulehnen, da sie die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft beeinträchtigen.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem angehängten Zweiseiter.

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