PressemitteilungKonfliktrohstoffe: EU-Entscheidung nicht sinnvoll für Recycling und Nachhaltigkeit

WirtschaftsVereinigung Metalle und Verband Deutscher Metallhändler fordern, den Verordnungsentwurf nachzubessern

25.05.2015

Berlin (25.05.2015) – Die EU-Entscheidung zu Konfliktrohstoffen droht zu großen Schwierigkeiten beim Metall-Recycling zu führen. Davor warnen WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) und Verband Deutscher Metallhändler (VDM). „In Zukunft soll nicht nur bei den Primärrohstoffen nachgewiesen werden, woher sie stammen. Nun soll auch noch bei den Sekundärrohstoffen nachgewiesen werden, dass es sich auch wirklich um Sekundärrohstoffe handelt. Die in der Verordnung genannten Anforderungen sind unbestimmt und somit praktisch kaum umsetzbar“, kritisiert Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der WirtschaftsVereinigung Metalle. Dies sei keine sinnvolle Entscheidung für mehr Recycling und Nachhaltigkeit.

VDM-Hauptgeschäftsführer Ralf Schmitz fordert, dass der Verordnungsentwurf nachgebessert wird. „Ursprünglich sollten Sekundärrohstoffe nicht in den Anwendungsbereich fallen. Dies wird durch den aktuellen Entwurf nun ausgehöhlt. Der Nachweis über die Herkunft von Sekundärrohstoffen ist de facto nicht möglich.“

Das Europäische Parlament hatte vor wenigen Tagen über den Verordnungsentwurf der Europäischen Kommission abgestimmt. Dabei geht es um ein System zur Selbstzertifizierung, um eine Sorgfaltspflicht in der Lieferkette zu gewährleisten. Es bezieht sich auf die Einführung von Zinn, Tantal, Wolfram und Gold aus Konflikt- und Hochrisikogebieten. Dem aktuellen Abstimmungsergebnis zufolge sollen Unternehmen nun auch bei Sekundärrohstoffen nachweisen, dass die Ressourcen ausschließlich aus recycelten Materialien oder Schrott gewonnen wurden.

WVM und VDM schlagen Positivliste vor

Ein weiterer Kritikpunkt der Nichteisen-Metallwirtschaft ist die völlig unbestimmte Definition der Konflikt- und Hochrisikogebiete. „Die EU will keine Länderliste erstellen – damit müssen die Rohstoffimporteure selbst recherchieren, welche Gebiete unter diese Definition fallen könnten. Damit sollen Unternehmen im Grundsatz politische Entscheidungen treffen – das ist inakzeptabel“, meint Erdle.

Beide Hauptgeschäftsführer schlagen als Alternative eine von der EU erstellte Positivliste vor, für die sie sich im weiteren Verfahren einsetzen wollen. Darauf sollten Unternehmen gelistet werden, die konfliktfreie Rohstoffe exportieren. 

 

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Bei Berechnung der Rohstoffverfügbarkeit wird häufig mit der statischen Reichweite argumentiert. Es gibt allerdings nur eine korrekte Grundlage: Die dynamische Reichweite. Hier geht es zum Geschäftsbericht

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