WVMetalle-StellungnahmeCO2-Grenzausgleichsmechanismus (CBAM)

Die Europäische Kommission hat am 14. Juli 2021 im Rahmen ihres Fit-for-55-Pakets die Einführung eines CO2-Grenzausgleichsmechanismus (Carbon Border Adjustment Measure – „CBAM“) vorgeschla­gen. Aus der Gruppe der Nichteisen(NE)-Metalle soll zunächst Aluminium einbezogen werden.

Die Kernforderungen der WVMetalle

  • Da die Einführung eines CBAM erhebliche handelspolitische Risiken birgt, sollte er zunächst in einer mehrjährigen Phase getestet werden.
  • Aluminium sollte nicht zu den CBAM-Pilotsektoren gehören.
  • Die kostenlose Zuteilung darf durch die Einführung eines CBAM nicht verringert werden. 
  • Keinesfalls darf ein CBAM indirekte CO2-Emissionen erfassen und die Strompreiskompensation beein­­flussen.
  • Die Rabattierung von Exporten muss teil eines effektiven CBAM sein, um Wettbewerbsverzerrungen auf allen Märkten außerhalb der EU auszuschließen.
  • Ein CBAM darf sich nicht negativ auf den Außenhandel sowie der industriellen Wertschöpfung in der EU auswirken und muss dabei WTO-konform sein.

Die vollständige Stellungnahme der WVMetalle finden Sie hier.

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