WVMetalle-StellungnahmeEnTransV, EnergieStV, StromStV

WVMetalle-Stellungnahme zum Referentenentwurf des BMF zur EnSTransV und EnergieStV/StromStV

Aufgrund europarechtlicher Vorgaben ist die Bundesregierung verpflichtet, umfassend Informationen über Steuerbegünstigungen und -entlastungen gemäß EnergieStG und StromStG zu veröffentlichen. Dazu ist die Bundesregierung auch auf die Mitwirkung der Unternehmen angewiesen, die Steuerbegünstigungen und -entlastungen erhalten. Die Unternehmen der NE-Metallindustrie sind bereit, die Bundesregierung bei der Erfüllung ihrer Informationspflichten zu unterstützen.

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