Rechtsgutachten zur beihilferechtskonformen Umsetzung eines Ausgleichsinstruments beim Kohleausstieg

Im Auftrag der WVMetalle hat Frau Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in einem Rechtsgutachten die beihilferechtliche Zulässigkeit eines Ausgleichsinstruments für energieintensive Unternehmen im Zuge der vorzeitigen Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland untersucht. Das Gutachten widmet sich dabei der Frage der rechtlichen Zulässigkeit der von der Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ (WSB-Kommission) empfohlenen Kompensationen für energieintensive Unternehmen und untersucht, inwieweit spezifische Kohleausstiegskompensationen für energieintensive Unternehmen nach europäischem Beihilfenrecht zulässig sind.

Das von der WSB-Kommission geforderte und im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes angelegte spezifische Ausgleichsinstrument ist in die Rechtslage des EU-Emissionshandels (ETS) einzufügen. Dabei ist zu beachten, dass eine spezifische Kohleausstiegskompensation, wie sie die WSB-Kommission vorsieht, an den Sondertatbestand des Art. 12 Abs. 4 Emissionshandelsrichtlinie 2018 anknüpfen kann. Es ist europarechtlich auf der Grundlage von Art. 12 Abs. 4 Emissionshandelsrichtlinie 2018 zulässig, dass Mitgliedstaaten zusätzlich zum Emissionshandel auf nationaler Ebene Stromerzeugungskapazitäten zum Schutz des Klimas stilllegen; dies schließt die Löschung von Zertifikaten ein. Dadurch, dass die vorzeitige Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland die Strompreise erhöht, wird auch das Verlagerungsrisiko für Industrieunternehmen weiter verstärkt. Spezifische Kohleausstiegskompensationen begegnen diesem Verlagerungsrisiko. Sie dienen dadurch dem weltweiten Klimaschutz und sind beihilferechtlich zulässig.

Das gesamte Gutachten "zur beihilferechtlichen Zulässigkeit von Strompreiskompensationen für energieintensive Unternehmen im Zuge der vorzeitigen Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland" sowie die WVMetalle-Kurzposition zum Gutachten finden Sie im Anhang.

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