Weitere nationale Aufschläge auf den Strompreis – seien sie vermeintlich auch noch so klein – sind schlichtweg nicht weiter schulterbar und führen zum Wettbewerbsverlust gegenüber der globalen Konkurrenz. Selbst Zusatzbelastungen im 0,01 Ct/kWh-Bereich können das langfristige Aus bedeuten. Dabei reichen bereits eine Anhebung der Mindestbelastung beim EEG oder ein steigender Börsenstrompreis durch die politisch induzierte Reduzierung der Kohleverstromung. Hier braucht es ein Signal der Politik, dass stromintensive Prozesse von allen weiteren Preissteigerungen im Zuge der Energiewende aufgrund des Carbon-Leakage-Risikos verschont werden.
Unternehmen, die nicht die Kriterien der Besonderen Ausgleichsregelung erfüllen, erhalten keine reduzierte EEG- oder KWK-Umlage und sind – abgesehen von der Stromsteuer – größtenteils von allen nationalen energiewendebedingten Zusatzbelastungen in vollem Umfang betroffen. Gerade vor dem Hintergrund der Kostenkumulation ist bei diesen Unternehmen die Schmerzgrenze erreicht. In der Nichteisen-Metallindustrie sind das über 400 Unternehmen. Betroffen ist vor allem der Mittelstand. Hier gilt es gegenzusteuern, weitere nationale Zusatzkosten zu vermeiden und den Unternehmen somit auch weiterhin eine Perspektive am Wirtschaftsstandort Deutschland zu schaffen.
Klimapolitik gemeinsam mit der Industrie gestalten
Bezahlbarkeit und Sicherheit der Energieversorgung müssen fester Bestandteil der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung sein. Wie bereits in § 1 des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt, sind Wirtschaftlichkeit, Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit gleichrangige Ziele und müssen deshalb entsprechend behandelt werden. Grundsätzlich ist aus Sicht der WVMetalle jedoch kein Klimaschutzgesetz notwendig, denn es engt die Flexibilität beim Klimaschutz ein. Auf jeden Fall sollte von starren Klimazielen für die einzelnen Sektoren abgesehen werden. Heute ist nicht abzusehen, welche Technologien die technische Entwicklung in den nächsten Jahren und Jahrzehnten hervorbringt und in welchen Bereichen und Sektoren, Klimaschutz am effektivsten und günstigsten erreicht werden kann. Hier muss Innovationen Raum gelassen werden. Daher sollte Klimaschutzpolitik so flexibel wie möglich sein und auf feste Vorgaben verzichten.
Wichtig ist, dass die energieintensive Industrie als Teil der Klimaschutzstrategie der Bundesregierung gesehen und entsprechend berücksichtigt wird. Ohne die Produkte der energieintensiven Industrie ist der Umbau der Energieversorgung nicht umzusetzen, und mit einem Stromverbrauch von 116 TWh Strom – also ca. 20 Prozent des deutschen Stromverbrauchs – ist die energieintensive Industrie der bedeutendste Energieverbraucher. Als solcher muss sie in den Dialog zum Klimaschutz angemessen eingebunden sein. Aus diesem Grund muss die energieintensive Industrie auch bei der geplanten Kommission „Wachstum, Strukturwandel, Beschäftigung“ mit am Tisch sitzen. Dort wird schließlich über Maßnahmen beraten, die insbesondere für die energieintensiven Branchen erhebliche Konsequenzen haben können. Die betroffenen Sektoren müssen daher am Prozess beteiligt werden und Gelegenheit zur Stellungnahme haben.
Den gesamten Geschäftsbericht 17.18 der WVMetalle finden Sie hier