15.09.2016Verordnungsentwurf Konfliktrohstoffe - Sekundärrohstoffe - Position der WVMetalle

Die WVMetalle befürworten die Intention der EU, den Handel mit Konfliktrohstoffen zu unterbinden. Wir kritisieren aber den Entwurf zur Verordnung. Die Regulierung muss freiwillig ausgestaltet sein sowie nachvollziehbare und handhabbare Prüfungsmechanismen für die NE-Metallindustrie (Nichteisen-Metallindustrie) beinhalten.

Worum geht es?

In der vierten Trilog-Verhandlungsrunde zwischen EU-Parlament, Kommission und Ministerrat konnte ein Kompromiss in Sachen Konfliktrohstoffe gefunden werden. Die Einigung sieht grundsätzlich vor, dass sich europäische Importeure von 3TG (Zinn, Tantal, Wolfram, deren Erze und Gold) als „verantwortungsvolle Einführer“ zertifizieren lassen. Dabei sollen lediglich die eigentlichen Importeure (Upstream-Industrie) der Rohstoffe mit Nachweispflichten belegt werden, der regionale Anwendungsbereich ist nicht beschränkt. Orientieren wird sich die EU-Verordnung an den Due Diligence Richtlinien der OECD. Ziel ist es, Querfinanzierungen von Rebellengruppen und Konflikte bei der Rohstoffgewinnung zu unterbinden. In Sachen Sekundärrohstoffe ist die Meinung unstrittig: Recyceltes Material ist in keinem Fall an der Finanzierung von Konflikten beteiligt. Die Verordnung sollte aber auch den Anspruch haben, Lösungen beim Import von Sekundärrohstoffen vorzulegen. Dabei ist es eminent wichtig, dass Importeure und Verwender von Sekundärrohstoffen nicht benachteiligt werden.   

Wie sehen die Vorschläge aus?

Im Trilog haben sich die Akteure darauf verständigt, dass Sekundärrohstoffe exkludiert werden. Die Unternehmen sollen dabei in vernünftiger Art und Weise nachweisen, dass die Rohstoffe ausschließlich aus Abfällen (z. B. aus Schrott) oder aus daraus erzeugtem „recyceltem“ Material gewonnen wurden. Das Unternehmen muss seine Maßnahmen darlegen und beschreiben, wie es zu dem Nachweis gelangt ist. 

Wie bewerten wir die Vorschläge?   

Grundsätzlich beteiligen sich Sekundärrohstoffe nicht an der Finanzierung von Konflikten. Alle Beteiligten müssen sicherstellen, dass die Lieferkette sauber ist. Für die Nichteisen-Metallindustrie ist es essentiell, dass die Herkunft des Sekundärrohstoffes, wie in den OECD-Richtlinien skizziert, der direkte Lieferant ist. Das bedeutet, dass die Importeure nicht nachweisen können, woher der Sekundärrohstoff stammt, da es durch metallurgische Prozesse nicht mehr möglich ist, dieses nachzuvollziehen. Überdies ist es für die Nichteisen-Metallindustrie enorm wichtig, dass es keine Umgehungstatbestände gibt. Bereits bei anderen Metallen haben wir in der Vergangenheit wahrnehmen müssen, dass Importbestimmungen zu Lasten der deutschen NE-Metallindustrie ausgehoben wurden. Überdies müssen auch Produzenten und Verarbeiter von Sekundärrohstoffen auf einer „White List“ geführt werden. Nur so stellen wir die Wettbewerbsfähigkeit des sehr leistungsfähigen, deutschen Recyclingsektors sicher. Letztlich muss die Politik dafür Sorge tragen, dass die Nachweispflichten angemessen und handhabbar für die Industrie sind. Dazu skizzieren wir im nächsten Punkt einige Möglichkeiten.

Empfehlungen der NE-Metallindustrie

Die EU sollte eine genaue Definition für Sekundärrohstoffe beschließen. Aus dieser muss erkenntlich sein, ob es sich um Abfälle oder Nicht-Abfälle handelt. Andererseits könnte es zu Verwirrungen kommen.  Wir empfehlen, dass sich die EU an der OECD-Definition orientiert. Dahingehend sollte überlegt werden, ob eine Definition für jeden Rohstoff vollzogen werden sollte, da sich die Struktur der Ressourcen doch stark unterscheidet. Sollten die Sekundärrohstoffe ausschließlich als Abfälle definiert werden, muss der Import in Übereinstimmung mit den Einstufungen der europäischen Abfallverbringungsverordnung erfolgen. Der Nachweis über den Import von Sekundärrohstoffen sollte dann über Abfallschlüssel sichergestellt werden. Jedes Unternehmen müsste den Abfallschlüssel beim Import angeben, somit könnte der Zoll den Import von Abfällen direkt feststellen. Eine Möglichkeit, Due Diligence zu gewährleisten, ist, ein Business Partner Screening durchzuführen. Somit können mögliche Schwachstellen in der Lieferkette identifiziert werden. Letztlich sollte klar herausgestellt werden, dass die Herkunft des Sekundärrohstoffs der direkte Lieferant ist, die Veröffentlichung von Daten sollte bestenfalls vermieden werden.

Weitere Vorgehensweise: Im weiterem Verlauf werden die Einzelheiten der Verordnung diskutiert und vorgestellt. Überdies ist geplant, dass das Parlament bis Ende des Jahres über den Vorschlag abstimmen wird. Im Anschluss rechnen wir mit einer Übergangsphase von 3 - 4 Jahren.

Positionen zum Thema Konfliktrohstoffe / Sekundärrohstoffe

 
  1. Klare Definitionen für Sekundärrohstoffe – Herkunft der Sekundärrohstoffe ist der direkte Lieferant. Die von der EU gewählte Definition von Sekundärrohstoffen müsste noch konkretisiert und durch metallbezogene Definitionen ergänzt werden. Zusätzlich sollte klar herausgestellt werden, dass die Herkunft des Sekundärrohstoffs der direkte Lieferant ist und die Informationen darüber nicht öffentlich sind. In diesem Kontext empfehlen wir folgende Formulierung: “The origin of recycled metals is considered to be the point in the supply chain where the recycled material is passed on the refiner or other downstream intermediate processor or recycler.”
  2. Nachvollziehbare Nachweispflichten für den Import von Sekundärrohstoffen. Generell sprechen wir uns für einen unbürokratischen Nachweis aus, wie es im Dodd-Frank Act erfolgreich praktiziert wird. Sollte die EU weitere Nachweispflichten benötigen, muss sichergestellt werden, dass diese handhabbar sind.

  3. Umgehungstatbestände verhindern. In jedem Fall sollte verhindert werden, dass Schlupflöcher entstehen. Rohstoffe, deklariert als Sekundärrohstoffe, könnten somit nach Europa exportiert werden. Die EU muss also dafür Sorge tragen, dass derartige Schlupflöcher gar nicht erst entstehen.

  4. White List als Wettbewerbsvorteil. Bereits heute sind gut funktionierende Systeme in Kraft, die gewährleisten, dass die Lieferkette „sauber“ ist. Unternehmen beziehen industrieübergreifend de facto nur von denjenigen Lieferanten, die auf einer White List gelistet sind. Sind die Unternehmen auf dieser nicht aufgeführt, ist es für den Großteil der Industrie ein Ausschlusskriterium. Die EU muss somit ein System entwickeln, dass auch diejenigen Firmen auf der White List vertreten sind, die Sekundärrohstoffe produzieren und handeln. Orientieren kann sich die EU an den gut funktionierenden Unternehmensinitiativen.   

 

 

 

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