Finanz- und SteuerpolitikFakten zur Bewertungsmethode Lifo
Markt-, aber auch spekulationsbedingt sind die Preisentwicklungen der NE-Metalle sehr volatil. Die Anwendung der Lifo-Methode (last in first out) verhindert dabei, dass über volantile Metallpreise bei der Bewertung großer Vorratsbestände hohe Scheingewinne und -verluste entstehen können. In Abhängigkeit der Preisentwicklung können die realisierten Scheingewinne /-verluste mehrere hundert Millionen Euro betragen.
Mit dem am 13.05.2015 veröffentlichten Anwendungsschreiben des BMF wurde die Zulässigkeit der Anwendung der Lifo-Methode bei der Bewertung des Umlaufvermögens wieder bestätigt und Rechtssicherheit geschaffen.
Leider droht nun wieder das Aus für die Bewertungsmethode Lifo. Im Rahmen der europäischen Bemühungen zur Erarbeitung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer Bemessungsgrundlage (GKKB) droht Lifo auch aus dem deutschem Steuerrecht zu verbannt zu werden.
Die Anwendung der Lifo-Methode bei der Bewertung der Wirtschaftgüter des Vorratsvermögens ist in der Steuerbilanz seit 1990 im Einkommensteuergesetz verankert (§6 Abs. 1 Nr. 2a EStG).
20.06.2000
Mit dem "Auto-Urteil" des BFH vom 20.06.2000 ist die Anwendung von Lifo unsicher geworden. Nach diesem Urteil ist sie auszuschließen, wenn "Vorräte mit - absolut betrachtet - hohen Erwerbsaufwendungen infrage stehen, die Anschaffungskosten ohne Weiteres identifiziert und den einzelnen Vermögensgegenständen angesichts deren individueller Merkmale ohne Schwierigkeiten zugeordnet werden können" (BFH v. 20.06.2000 - VIII r 32/98, BStBl. II 2001, 636). Folge dieses Urteil ist, dass bei Betriebsprüfungen immer mehr die Anwendung von Lifo hinterfragt und in der Konsequenz untersagt wurde.
Das jüngste Gutachten zu Lifo von Herrn Prof. Dr. Rainer Hüttemann und Herrn Dr. Carsten Meinert belegt, dass die Anwendung von Lifo auch weiterhin seine handels und steuerrechtliche Berechtigung hat. Dieses Gutachten ist in der Schriftenreihe des Instituts Finanzen und Steuern e.V., Schrift Nr. 468 erschienen und erhältlich unter www.ifst.de
Die Folge der Verschärfung der Kriterien für die Anwendung der Lifo-Methode hatte in den letzten Jahren zu verstärkten rechtlichen und wirtschaftlichen Verunsicherungen geführt. Die WirtschaftsVereinigung Metalle stand seit diesem Urteil in einem intensiven mit dem Bundesministerium für Finanzen (BMF). Zentrales Thema war weiterhin die Verhinderung von Scheinbesteuerung.