07.03.2019

WVMetalle-Workshop „Expositionsverzeichnis“

In dem Workshop werden die Hintergründe und die Umsetzung der Verpflichtung zum Anlegen und Pflegen eines Expositionsverzeichnisses dargestellt. Außerdem informieren wir über aktuelle Entwicklungen bei der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) der DGUV.

Hintergrund zur Veranstaltung bildet die gesetzliche Grundlage der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV §14 (3)). Diese besagt, dass Betriebe, die mit Gefahrstoffen umgehen, dazu verpflichtet sind, ihre Mitarbeiter in einem „Expositionsverzeichnis“ zu listen, das 40 Jahre aufzubewahren ist. Aus dem Verzeichnis müssen die Tätigkeiten, die Höhe und Dauer der Zeiten und die Gefahrstoffe, mit denen der Mitarbeiter umgegangen ist, hervorgehen.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Bei Interesse wenden Sie sich an janssen@wvmetalle.de

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