WVMetalle-PressemitteilungPM | Deutschland beschreitet Sonderweg bei Novelle zum Verpackungsgesetz

07.07.2023

  • Aluminium Deutschland (AD) und die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) kritisieren die geplanten Neuregelungen im Verpackungsgesetz.
  • Statt den Abschluss der Verhandlungen über die neue europäische Verpackungsverordnung abzuwarten, hat das Bundesumweltministerium (BMUV) diese Woche eine Änderung des deutschen Verpackungsgesetzes vorgeschlagen.
  • Viele Punkte weichen von den geplanten neuen EU-Regelungen ab, was zu Konflikten führen wird.

Die deutsche Nichteisen(NE)-Metallindustrie, vertreten durch die beiden Industrieverbände Aluminium Deutschland (AD) und WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle), unterstützt die Stärkung ökologisch vorteilhafter Mehrweg-, Rücknahme- und Pfandsysteme, wie es der Koalitionsvertrag fordert. Beide Verbände begrüßen die Ankündigung des Bundesumweltministeriums (BMUV), mit dem vorgelegten Gesetzentwurf ein Nebeneinander verschiedener ökologisch optimierter Verpackungssysteme zu ermöglichen.

Jedoch kritisieren AD und WVMetalle, dass die zu erwartenden EU-Regelungen darin unberücksichtigt bleiben. Roland Leder, Präsident der WVMetalle und Vizepräsident von Aluminium Deutschland, zum Vorgehen der Bundesregierung: „Die Novelle des Verpackungsgesetzes ist ein deutscher Alleingang, der für unsere Branche nicht nachvollziehbar ist. Mit Blick auf die geplante neue EU-Verordnung ist das Handeln der Bundesregierung nicht effizient.“

Wesentliche Neuregelung des Entwurfs ist die Einführung einer Mehrwegangebotspflicht für alle Letztvertreiber von Verpackungen. Laut BMUV betrifft dies mindestens 16.000 Verkaufsstellen in Deutschland. In Europa sollen nach aktuellem Diskussionsstand nur Letztvertreiber ab einer Verkaufsfläche von mehr als 400 m² von ähnlichen Verpflichtungen betroffen sein. Damit wären in Deutschland viele Kleinstbetriebe betroffen, in anderen EU-Ländern jedoch nicht.

Leder bemängelt: „Eine pauschale Mehrweg-Förderung durch eine Angebotspflicht ist nicht zielführend und fußt nicht auf wissenschaftlichen Grundlagen. Dies könnte bepfandete Verpackungen wie Getränkedosen verdrängen, die neben Mehrwegsystemen eine wichtige Rolle im Wettbewerb ökologisch optimierter Verpackungssysteme spielen. Dosen werden von den Bürgern nahezu vollständig in die Läden zurückgebracht, damit sie wieder in den Kreislauf kommen.“

Die neue Mehrweg-Angebotspflicht würde nach Einschätzungen des Handels den Aufwand in der Logistik massiv steigern, weil Mehrwegsysteme in der Rücknahme deutlich mehr Lkw-Fahrten erfordern. Außerdem müssten zusätzliche Aufwendungen für ein Mehrwegangebot und dessen aufwendige Sortierung und Rückführung vorgenommen werden – mit massiven Folgen für die Preise auf dem Getränkemarkt.

„Um die Wahlfreiheit der Verbraucher an der Ladentheke zu erhöhen, wird die Wahlfreiheit der Unternehmen, oft Kleinstunternehmen wie Kioske, empfindlich eingeschränkt. Damit der Konsument von dem Mehrwegangebot nämlich auch Gebrauch macht, enthält der deutsche Gesetzentwurf weitgehende Eingriffe in die Preisgestaltung und den Verkaufsprozess. Eine so erzielte Wettbewerbsfähigkeit halten wir für äußerst bedenklich“, so Leder weiter.  

Weitere Eingriffe betreffen Verpackungen, die z.B. in größeren Restaurants mit Selbstbedienung anfallen. Hier soll es sogar zu einem Verbot für 100 Prozent recyclierbare und über duale Systeme oder Pfandsysteme nahezu vollständig erfasste Getränkedosen oder Menüschalen aus Aluminium kommen. 

Zum Hintergrund: Die Pfandpflicht wurde 2003 vom Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Bündnis 90/Die Grünen) eingeführt und von der Bevölkerung mit großem Erfolg angenommen. Sie hat zu Rücklaufquoten bei Getränkedosen von 99 Prozent geführt. Verpackungen aus Aluminium, wie Getränkedosen oder Menüschalen, enthalten teilweise schon heute hohe Anteile an Recyclingmaterial und werden meist ohne Qualitätsverlust nach dem Recycling für neue Verpackungen oder andere Produkte wiederverwendet.

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