Steuer- und FinanzpolitikBewertungsmethode Lifo (Last in first out)

Mit dem am 13.05.2015 veröffentlichten Anwendungsschreiben des BMF wurde die Zulässigkeit der Anwendung der Lifo-Methode bei der Bewertung des Umlaufvermögens wieder bestätigt und Rechtssicherheit geschaffen. Leider droht nun wieder das Aus für die Bewertungsmethode Lifo. Im Rahmen der europäischen Bemühungen zur Erarbeitung einer Gemeinsamen Konsolidierten Körperschaftsteuer Bemessungsgrundlage (GKKB) droht Lifo auch aus dem deutschem Steuerrecht zu verbannt zu werden.

Markt-, aber auch spekulationsbedingt sind die Preisentwicklungen der NE-Metalle sehr volatil. Die Anwendung der Lifo-Methode (last in first out) verhindert dabei, dass über volantile Metallpreise bei der Bewertung großer Vorratsbestände hohe Scheingewinne und -verluste entstehen können. In Abhängigkeit der Preisentwicklung können die realisierten Scheingewinne /-verluste mehrere hundert Millionen Euro betragen. Hohe Schwankungen bei den Betriebsergebnissen schwächen die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen der NE-Metallindustrie.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem ZWEISEITER Position der WVMetalle.

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