WVMetalle begrüßt neue Antidumping-Grundverordnung der Europäischen Union

Der Entwurf für die neue Antidumping-Grundverordnung greift die Bedenken der Industrie größtenteils auf. Nun kommt es darauf an, dass die WTO die Regelung anerkennt.

Berlin (09.10.2017) – Die EU plant ab dem 20. Dezember diesen Jahres eine neue Antidumping-Grundverordnung in Kraft zu setzen. Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) begrüßt den jüngst dazu vorgelegten Entwurf ausdrücklich. Die Verordnung soll auch der deutschen Metallindustrie künftig mehr Planungssicherheit und Schutz vor verzerrten Importen garantieren. „Das Thema Marktverzerrungen wurde in der EU in den vergangenen zwei Jahren kontrovers diskutiert. Im Falle einer Verleihung des Marktwirtschaftsstatus an China ohne angemessene Schutzmaßnahmen würde die europäische Industrie massiv durch ein Überangebot an Importen zu verzerrten Preisen bedroht“, erklärt Franziska Erdle, Hauptgeschäftsführerin der WVMetalle. „Deshalb freuen wir uns, dass mit der vorgelegten Verordnung  die Grundlage dafür geschaffen wird, unsere Industrie adäquat  zu schützen. Ein großer Erfolg für die Zukunft Europas als Industriestandort, der nur durch die frühzeitige Einbeziehung von Industrie und Verbänden ermöglicht werden konnte.“

Die vorgelegte Antidumping-Grundverordnung ist so ausgestaltet, dass der europäischen Industrie kein zusätzlicher Aufwand beim Nachweis von Verzerrungen entstehen soll. Als Beweisgrundlage werden Marktverzerrungsberichte zu den entsprechenden Ländern dienen. Positiv hervorzuheben ist, dass diese Berichte als fortzuentwickelnde Dokumente angelegt sind, die kontinuierlich durch weitere Informationen ergänzt werden können. „Besonders wichtig für die NE-Metallindustrie ist, dass der zusätzliche Aufwand, der für die Unternehmen durch die Verordnung entsteht, begrenzt bleibt. Hierzu hätten wir uns eine noch klarere Regelung gewünscht, die den Nachweis für Marktverzerrungen klar beim Exporteur verortet“, so Erdle.     

Noch ausstehend ist die Entscheidung der WTO, ob die Verordnung konform mit deren Regularien ist und wie die praktische Anwendung funktioniert. „Rechtssicherheit erhalten wir erst mit einer positiven Entscheidung der WTO in Genf“, erläutert Erdle.

 Der Internationale Handelsausschuss des Europäischen Parlaments (INTA) wird am 12. Oktober über die Einigung abstimmen. Die neue Antidumping-Verordnung soll dann ab 20. Dezember in Kraft treten. Der Marktverzerrungsbericht soll am selben Tag veröffentlicht werden. 


Weitere Informationen zum Thema Antidumping und Marktwirtschaftsstatus China finden Sie auf unserer Themenseite Handelspolitik.

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