WVM-PressemitteilungEEG-Reform zeigt industriepolitische Verantwortung

Größere Investitionssicherheit für Unternehmen // Europa konform // Appell an Länder

Berlin (08.04.2014) – Die Industrie wird künftig in deutlich stärkerem Maße zur Finanzierung des Ausbaus Erneuerbarer Energien beitragen als bisher, zugleich aber mehr Planungssicherheit haben.  Der am heutigen Dienstag von der Bundesregierung für Anfang Mai zugesicherte Regierungsentwurf für ein neues Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) ist nach Ansicht des Präsidenten der WirtschaftsVereinigung Metalle, Oliver Bell, ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung der internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie. 

Die von der EU-Kommission durchgesetzte Regelung, dass Unternehmen mit hoher internationaler Wettbewerbsintensität künftig 15 Prozent der EEG-Umlage zahlen müssen, ist „ein beträchtlicher Finanzierungsbeitrag seitens der Industrie", erklärte Bell. „Die von der EU-Kommission aufgestellte Liste von insgesamt 65 Branchen, für die eine volle EEG-Umlage existenzgefährdend wäre, zeigt klar, wie problematisch einseitige Belastungen für den Export- und Industriestandort Europa sind“, sagte WVM-Präsident Bell.

Positiv sieht der WVM-Präsident, dass das neue EEG künftig vollständig mit dem europäischen Wettbewerbsrecht vereinbar ist. „Ich bin erleichtert, dass es der Bundesregierung gelungen ist, das über unseren Unternehmen schwebende Damokles-Schwert der europäischen Beihilfepolitik zu beseitigen." Auch das neue EEG wird eine Besondere Ausgleichsreglung für die energieintensiven Industrien enthalten. Für sehr stromintensive Unternehmen wird die zu zahlende Umlage an Höchstgrenzen - bezogen auf die wertschöpfende Tätigkeit des betroffenen Unternehmens - gekoppelt. „Die in intensiven Gesprächen zwischen der EU-Kommission und Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel ausgehandelten Schwellenwerte stellen wirksame Entlastungen für besonders energieintensive Unternehmen dar“, stellte Bell fest. Für Unternehmen, deren EEG-Beitrag auf 4 Prozent der Bruttowertschöpfung begrenzt werden soll, besteht nach Ansicht der WVM weiterhin ein hohes Wettbewerbsrisiko. Für Unternehmen, die künftig nicht mehr von der Besonderen Ausgleichsregelung profitieren, wird es vermutlich bis 2017 Übergangsregelungen geben, die den Betroffenen Anpassungsspielräume geben.

Der Industrieverband appellierte an die Politiker in Bund und Ländern, am ehrgeizigen Zeitplan für die Gesetzesnovelle festzuhalten und das neue EEG am 1. August planmäßig in Kraft zu setzen. Gefordert seien vor allem die Bundesländer. „Das EEG ist kein Gesetz der Regionalförderung erneuerbarer Energien", erklärte WVM-Präsident Bell weiter. „Auch die Länder sind für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit der gesamten Industrie verantwortlich."

 

Hoffnungen, die höhere Beteiligung der Industrie an den Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Industrien könnte die Belastungen der Stromverbraucher insgesamt verringern, sind nach Ansicht der WVM kaum berechtigt, da das neue EEG die bestehenden Anlagen in vollem Umfang weiterfördert und auch bei den Neuanlagen keine einschneidenden Kürzungen vorsehe. Marktwirtschaftliche Instrumente sind im neuen Gesetz zudem nur in Ansätzen erkennbar oder werden durch großzügige Prämien abgesichert. „Insofern ist das neue EEG allenfalls eine temporäre Strompreisbremse, weitere Reformen müssen folgen", sagte WVM-Hauptgeschäftsführer Martin Kneer. Dennoch sei es anerkennenswert, dass sich die Große Koalition der schwierigen Aufgabe einer EEG-Novelle auf nationaler und europäischer Ebene gewidmet habe.

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