WVM-PressemitteilungEU untersagt Ausgleich indirekter CO2-Kosten im Strompreis für 2009

Wettbewerbsnachteil seit 2005 durch volle CO2-Kostenbelastung / Ablehnung erfolgt aus formalen Gründen / Kompensation ab 2013 genehmigt

Berlin (17.07.2013) – Die EU-Kommission hat heute die deutsche Förderrichtlinie aus dem Krisenjahr 2009 zum Ausgleich indirekter CO2-Kosten im Strompreis in Höhe von 40 Millionen Euro endgültig abgelehnt. Die Förderrichtlinie zur Erzeugung klimaschonender NE-Metalle war 2009 erlassen worden, um die Unternehmen zum Erhalt ihrer internationalen Wettbewerbsfähigkeit in der schweren Wirtschaftskrise von den Mehrkosten des Emissionshandels zu entlasten. „Die Ablehnung der EU-Kommission ist ein Schlag ins Gesicht der deutschen NE-Metallindustrie“, so Präsident Oliver Bell. „Seit 2005 mussten die Unternehmen beim Stromeinkauf jede Tonne CO2 bezahlen, die von den Kraftwerken bei der Stromerzeugung ausgestoßen worden ist.“ Nachweislich habe die kostenfreie Zuteilung von CO2-Zertifikaten an die Energiewirtschaft die stromintensive NE-Metallindustrie nicht vor den indirekten CO2-Kosten geschützt. 

„Die heutige Entscheidung der EU-Kommission ist beschämend“, ergänzte Hauptgeschäftsführer Martin Kneer. Wie man an einem Tag in der gleichen Sache ja und aus formalen Gründen nein sagen könne, bleibe das Geheimnis der EU-Kommission. Unerklärlich sei, weshalb die EU-Kommission vier Jahre gebraucht habe, um zu einer negativen Entscheidung zu kommen und gleichzeitig den Ausgleich indirekter CO2-Kosten ab 2013 zu genehmigen. „Die Ablehnung des Kostenausgleichs 2009 darf von der Bundesregierung nicht hingenommen werden“, forderte Oliver Bell. Die NE-Metallindustrie appelliere an die Bundesregierung, gegen den Bescheid aus Brüssel rechtliche Schritte einzuleiten.

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