Kohleausstieg: Rechtsgutachten bescheinigt Ausgleichsinstrument ist beihilferechtlich zulässig

Prof. Kreuter-Kirchhof hat Rechtsgutachten zur beihilferechtskonformen Umsetzung eines Ausgleichsinstruments beim Kohleausstieg im Auftrag der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) vorgelegt. / Die Stilllegung von Kohlekraftwerken durch Maßnahmen außerhalb des EU-Emissionshandels-Regimes erhöht die Strompreise. Dies lässt zugleich das Verlagerungsrisiko (Carbon Leakage) energieintensiver Unternehmen im internationalen Wettbewerb steigen. / Spezifische Kohleausstiegs-Kompensationen, wie sie die Kohlekommission vorsieht und wie sie auch im Entwurf des Kohleausstiegsgesetzes angedacht sind, begegnen dem Verlagerungsrisiko. Sie schützen vor Carbon Leakage, dienen damit dem Klimaschutz und sind beihilferechtlich zulässig.

Berlin (22.05.2020) Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVMetalle) bringt sich konstruktiv in den Prozess zur Ausgestaltung eines Ausgleichsmechanismus ein. In ihrem Auftrag hat Frau Prof. Dr. Kreuter-Kirchhof von der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf in einem Rechtsgutachten die beihilferechtliche Zulässigkeit eines Ausgleichsinstruments für energieintensive Unternehmen im Zuge der vorzeitigen Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland untersucht.

Das Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass die von der Kohlekommission empfohlenen Strompreiskompensationen für energieintensive Unternehmen rechtlich zulässig sind. Dazu der Präsident der WVMetalle Roland Leder: „Das ist eine gute Nachricht für unsere stromintensiven Unternehmen. Damit steht der dringend notwendigen Umsetzung des Ausgleichsinstruments für den Strompreisanstieg auch beihilferechtlich nichts im Wege. Wir zählen bei der Ausgestaltung auf den Gesetzgeber.“

In ihrer Begründung führt Frau Prof. Kreuter-Kirchhof an: Es ist europarechtlich auf der Grundlage von Art. 12 Abs. 4 Emissionshandelsrichtlinie 2018 zulässig, dass Mitgliedstaaten zusätzlich zum Emissionshandel auf nationaler Ebene Stromerzeugungskapazitäten zum Schutz des Klimas stilllegen; dies schließt die Löschung von Zertifikaten ein. Dadurch, dass die vorzeitige Beendigung der Kohleverstromung in Deutschland die Strompreise erhöht, wird auch das Verlagerungsrisiko für Industrieunternehmen weiter verstärkt. Spezifische Kohleausstiegskompensationen begegnen diesem Verlagerungsrisiko. Sie dienen dadurch dem weltweiten Klimaschutz und sind beihilferechtlich zulässig.

Die komplette Studie sowie unser Positionspapier dazu können Sie hier herunterladen.

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