WVM-PressemitteilungVorbehalte gegen Verschärfungen

Das neue EEG braucht gerechte Entlastungsregelungen für die Industrie / Bundesregierung verlässt sicheren Pfad der europäischen Wettbewerbspolitik

Berlin (06.05.2014) - Das von der Bundesregierung überarbeitete Erneuerbare-Energien-Gesetz sollte sich nach Ansicht der deutschen Nichteisen-Metallindustrie nicht wesentlich von den beihilferechtlichen Vorgaben der  EU-Kommission entfernen. Der nach intensiven Verhandlungen zwischen der Kommission und dem deutschen Wirtschaftsminister erreichte Kompromiss über Entlastungsregelungen ist ein wichtiger Baustein für den Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit besonders energieintensiver deutscher Unternehmen.

Für den Präsidenten der WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM), Oliver Bell, ist es "eine wichtige und zentrale industriepolitische Botschaft, die energieintensiven Unternehmen verantwortungsvoll und angemessen von der EEG-Umlage zu entlasten".

Nach den erst vor wenigen Tagen bekanntgewordenen Vorstellungen der Bundesregierung ist geplant, eine wesentliche Anforderung für die Gewährung von Entlastungen anzuheben: Unternehmen, die mehr als eine Million Kilowattstunden Strom verbrauchen, sollen künftig nicht wie von der EU-Kommission zugebilligt, ab einer Stromintensität von 14 Prozent entlastet werden. Vielmehr plant die Bundesregierung eine Anhebung dieses Wertes auf 16 Prozent für 2015 und auf 17 Prozent im Folgejahr. Außerdem soll die für alle entlastungsberechtigten Betriebe geplante Mindestumlage verdoppelt werden.

Nach Ansicht der Nichteisen-Metallindustrie ist der mit dieser Verschärfung für energieintensive Betriebe verbundene Entlastungseffekt für andere Stromverbraucher marginal. Dafür steigen die Wettbewerbsgefahren für die betroffenen Unternehmen jetzt auch innerhalb der EU, da von der Bundesregierung vom Weg der europäischen Harmonisierung beim Ausbau und der Förderung erneuerbarer Energien bereits wenige Wochen nach der gefundenen Lösung abgewichen wird.

 

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