AutomobilindustrieZollbefreiung für Vorprodukte und Komponenten

Kürzlich hat die EU-Kommission den Entwurf eines delegierten Rechtsaktes vorgelegt, welcher analog zu der bereits geltenden Befreiung der Luftfahrtindustrie eine Zollbefreiung für Vorprodukte und Komponenten der Automobilindustrie vorsieht.

15.05.2014

Nach dem Vorschlag soll im Rahmen des aktiven Veredelungsverkehrs bereits die Auslieferung eines Fahrzeugs zollrechtlich als Wiederausfuhr gelten. Ein Nachweis der tatsächlichen Wiederausfuhr wäre damit nicht mehr erforderlich.Nach Einschätzung der WirtschaftsVereinigung Metalle könnte dieser Vorschlag die Rahmenbedingungen für Automobilzulieferer und die vorgelagerte Wertschöpfungskette erheblich nachteilig belasten. Die Regelung hätte zu Folge, dass de facto alle Komponenten für die Automobilindustrie zollfrei in die EU eingeführt werden können. Hierdurch sind Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten der europäischen Zulieferer zu erwarten. Eine solch einseitige Vorgehensweise ist aus Sicht der WVM nicht angebracht. Vielmehr sollten Zollerleichterungen und Zollaussetzungen bilateral oder multilateral vereinbart werden oder zumindest auf dem Prinzip der Gegenseitigkeit beruhen. Eine unilaterale Entscheidung zu Gunsten einer einzigen Branche lehnt die WirtschaftsVereinigung Metalle ab, da sie einen Wettbewerbsnachteil gegenüber den wichtigsten Handelspartnern darstellt. 

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