WVM-PressemitteilungDie besondere Ausgleichsregelung im EEG sichert Arbeitsplätze

Statement Martin Kneer, Hauptgeschäftsführer WirtschaftsVereinigung Metalle

Berlin (22.07.2013) – Es ist unrichtig, dass die Industrie weitgehend von der Zahlung der Umlagen zum Erneuerbaren-Energien-Gesetz befreit ist. Sie zahlt hierfür etwa gleich viel wie die privaten Haushalte. In der energieintensiven NE-Metallindustrie erhält sogar weniger als jeder zehnte Betrieb eine Reduktion der EEG-Umlage, die höher als der Strompreis an der Börse ist. Die besondere Ausgleichsregelung im EEG ist ein Ausgleich für internationale Wettbewerbsverzerrungen. Sie sichert bis zu 830.000 Arbeitsplätze in energieintensiven Unternehmen. Die Entlastung ist existenziell und verhindert die Schließung besonders stromintensiver Produktionsstandorte am Industriestandort Deutschland. Eine künstliche Trennung zwischen Bürgern und Industrie führt zu einer destruktiven Verteilungsdebatte. Der Industriearbeitnehmer ist eben auch privater Haushalt bzw. Mieter, der Umlagen zahlt. Die Gerechtigkeitsdebatte hierzu lenkt von den Ursachen der Kostenexplosion des EEG ab: Überförderung, Ineffizienz, Tempo des Ausbaus und soziale Verschiebung von Kosten für Bürger und Industrie und Nutzen für Investoren. Wer den Bürger entlasten und für die Industrie wettbewerbsfähige Bedingungen für Investitionen in Deutschland schaffen möchte, muss das Ausbautempo drosseln, das EEG von Grund auf novellieren und marktwirtschaftlich ausgestalten.

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