HandelspolitikEU verhängt erstmals Wirtschaftssanktionen gegen Russland

Als Reaktion auf die anhaltende Ukraine-Krise hat die Europäische Union ihre Sanktionen gegenüber Russland ein weiteres Mal verschärft.

05.08.2014

Die beschlossenen Maßnahmen sind politisch der dritten Sanktionsstufe zuzuordnen, mit den Verschärfungen treten erstmals Wirtschaftssanktionen gegen Russland in Kraft. Die EU-Verordnung 833/2014 beinhaltet ein Waffenembargo, Finanzmarktsanktionen sowie Beschränkungen bzw. Verbote im Bereich von Dual-Use-Gütern, Öltechnologie- und Ölausrüstung.

Die Maßnahmen traten mit Veröffentlichung im EU-Amtsblatt am 1.August 2014 in Kraft. Die EU-Verordnung gilt unmittelbar. Eines nationalen Umsetzungsaktes bedarf es nicht. Rechtsfolge der Sanktionen sind Beschränkungen bzw. Verbote bei der Ausfuhr von Gütern und Technologie nach Russland. Auch sind Vermittlungsgeschäfte und Dienstleistungen im Zusammen-hang mit den Gütern betroffen. Wesentliche Verstöße gegen EU-Sanktionen sind in Deutschland strafbewehrt. Unternehmen sollten die EU-Verordnung im Rahmen ihrer internen Exportkontrolle für die Ausfuhren nach Russland zusätzlich überprüfen.

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