PressemitteilungUmgang mit Konfliktrohstoffen: Nichteisen-Metallbranche schlägt Nachbesserung des EU-Entwurfs vor

Unternehmen benötigen konkrete Liste der betroffenen Regionen

16.03.2015

Berlin/Brüssel (16.03.2015) – Die WirtschaftsVereinigung Metalle (WVM) und der Verband Deutscher Metallhändler (VDM) fordern von der EU konkretere Angaben beim künftigen Umgang mit Konfliktrohstoffen. So sei im aktuellen Berichtentwurf zur entsprechenden EU-Verordnung keine abschließende Liste der Konflikt- und Hochrisikogebiete enthalten, sagt WVM-Präsident Oliver Bell. „Alle Unternehmen, die sich freiwillig zertifizieren wollen, müssten dann selbst politisch beurteilen, welche Gebiete betroffen sind. Das ist nur schwer zu leisten und bedeutet am Ende auch Rechtsunsicherheit für die betroffenen Rohstoffimporteure“, so Bell. Er schlägt vor, den Entwurf noch einmal nachzubessern.

VDM-Präsident Thomas Reuther begrüßt zugleich die Absicht, dass Sekundärrohstoffe nicht in der EU-Verordnung enthalten sein sollen. „Das ist sehr sinnvoll, weil der Nachweis über die Herkunft von Sekundärrohstoffen de facto nicht möglich ist. Was bereits mehrfach in den Werkstoffkreislauf zurückgeführt wurde, finanziert keine Konflikte und sollte deshalb auch nicht in der Verordnung enthalten sein“, sagt Reuther.

Grundsätzlich unterstützt die Nichteisen-Metallindustrie den Präsidenten zufolge die Bemühungen der EU, mit Hilfe der Verordnung die Finanzierung von Rebellentruppen durch den Kleinbergbau in der Demokratischen Republik Kongo oder in deren Nachbarstaaten zu verhindern. Dabei müssten aber sowohl die Folgewirkungen für die Menschen vor Ort als auch für die Industrie in Europa überprüft werden. Die Politik habe die Aufgabe, sowohl moralisch als auch wirtschaftspolitisch die richtigen  Akzente zu setzen.

Anfang Februar hatte der Berichterstatter des Ausschusses für internationalen Handel des Europäischen Parlaments seinen Berichtsentwurf zum EU-Verordnungsentwurf zu Konfliktrohstoffen vorgelegt. Bis zum Fristende lagen mehr als 550 Änderungsanträge dazu vor. Im weiteren Verlauf werden erst der Außenhandelsausschuss und später das EU-Parlament über den Verordnungsentwurf abstimmen.  

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