politik aktuellStrengere Kontrollen von Abfallexporten

Nach äußerst schnellen und intensiven Verhandlungen haben sich EU-Kommission und Mitgliedsstaaten noch vor der Europawahl auf eine Verschärfung der Kontroll- und Überwachungsvorschriften von Abfallexporten im Rahmen der europäischen Abfallverbringungsverordnung geeinigt.

01.09.2013

Nach äußerst schnellen und intensiven Verhandlungen haben sich EU-Kommission und Mitgliedsstaaten noch vor der Europawahl auf eine Verschärfung der Kontroll- und Überwachungsvorschriften von Abfallexporten im Rahmen der europäischen Abfallverbringungsverordnung geeinigt. Die Änderungen verpflichten die Mitgliedsstaaten, intensiver gegen illegale Abfallverbringungen vorzugehen. Bis 2017 müssen die Mitgliedsstaaten Inspektionspläne zur Bekämpfung illegaler Abfallverbringungen vorlegen, aus denen die Ziele und die Prioritäten der Anstrengungen der Länder hervorgehen, illegale Exporte einzudämmen. Die Pläne müssen eine Abschätzung über diejenigen Abfallströme enthalten, bei denen das Risiko ungesetzmäßiger Exporte am höchsten ist. Die geplanten Änderungen lehnen sich stark an die vorhandenen Exportvorschriften für Elektro- und Elektronikaltgeräte in der WEEE-Richtlinie an. Die Behörden können Exporteure auffordern, zu belegen, dass es sich bei den für den Export geplanten Gütern tatsächlich um Produkte (Nichtabfälle)handelt. Es kann verlangt werden, die Funktionsfähigkeit der Produkte und eine ausreichende Transportverpackung nachzuweisen. Wird der Beleg nicht oder nicht in angemessener Zeit erbracht, kann die Behörde die Sendung als Abfall einstufen. 

 

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