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Arbeits- und Gesundheitsschutz

Risikobezug und Verhältnismäßigkeit als Grundlage der Stoffbewertung

Für die Unternehmen der NE-Metallindustrie hat der Arbeits- und Gesundheitsschutz und damit auch der sichere Umgang mit Stoffen höchste Priorität. Alle Verwendungen von Chemikalien und damit auch von Metallen sollten auf der Basis eines strategischen und nachhaltigen Ansatzes unter Berücksichtigung des Risikoprinzips betrachtet werden. Die betroffene Wirtschaft ist von Beginn an in die regulatorischen und wissenschaftlichen Prozesse einzubeziehen. Dabei sollte das Konzept der Bioverfügbarkeit genutzt werden.

Die WVMetalle stellt daher folgende konkrete Forderungen:

I
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Risikobasierter Ansatz bei etablierten und sicher verwendeten Stoffen

Der Umgang mit Chemikalien und damit auch mit Metallen muss auf einem strategischen und nachhaltigen Ansatz unter Anwendung des Risikoprinzips basieren. Sofern das Risiko als beherrscht gelten kann, z. B. bei rein industrieller Anwendung mit gewährleistetem Umwelt- und Arbeitsschutz, ist kein weiterer Substitutionsdruck erforderlich. Das gilt insbesondere auch im EU-Kontext der EU-Chemikalienstrategie.

Falls ein Risiko festgestellt wird, muss eine sozioökonomische Bewertung der Anwendungsfelder und der denkbaren Maßnahmen zur Risikominderung erfolgen. Die Wirtschaft ist von Beginn an in diese Prüfung einzubeziehen.

II
Arbeits- und Gesundheitsschutz

Bei der Stoffbewertung das Konzept der Bioverfügbarkeit nutzen

Das Konzept der Bioverfügbarkeit ist für Metalle essenziell. Es gibt an, wie schnell und in welchem Umfang ein Stoff aufgenommen wird und am Wirkort zur Verfügung steht. Untersuchungen zur Bioverfügbarkeit, insbesondere bei Legierungen, werden von der Metallindustrie aktiv vorangetrieben. Notwendig ist ein klares nationales Bekenntnis zur Unterstützung dieser Aktivitäten im Kontext von gefahrstoffrechtlichen Einstufungen bei der CLP-Verordnung.

Andernfalls drohen massive wirtschaftliche Auswirkungen durch eine überzogene Anwendung der Einstufungskriterien, die eine weitere Verwendung von so unverzichtbaren Materialien wie Edelstahl (als Folge der Einstufung von Cobalt-Metall) unter Vorbehalt stellen würde. Bei der Stoffbewertung muss das Konzept der Bioverfügbarkeit von Anfang an eingebunden werden.