Europäische KlimapolitikEU-Energie- und Klimapaket 2030
Die EU-Kommission hat am 22.01.2014 ein umfangreiches Energie- und Klimapaket für die Zeit bis 2030 vorgelegt. Das Paket umfasst neben den Mitteilungen zum europäischen Klimaschutzziel 2030 einen konkreten Gesetzgebungsvorschlag für die Reform des Emissionshandels nach 2020, eine Analyse der europäischen Energiepreise sowie Mitteilungen zur Industriepolitik und zur Förderung von Shale Gas durch Fracking. Bereits auf dem Europäischen Rat im März dieses Jahres sollen die Mitgliedstaaten über das umfangreiche Paket beraten.
22.01.2014
In der zentralen Mitteilung zur Klimapolitik schlägt die Kommission vor, den Klimaschutz auf das Ziel der CO2-Minderung zu fokussieren. Damit kommt die Kommission den Forderungen der Industrie entgegen, beim Klimaschutz eine Zielhierarchie einzuführen, um die kostentreibenden Überlappungen der Klimaschutzinstrumente abzubauen.
Konkret sollen die CO2-Emissionen in Europa gegenüber 1990 bis 2030 um 40 Prozent sinken. Das EU-Ziel für den Ausbau der Erneuerbaren Energie soll verbindlich auf 27 Prozent Anteil am Endenergieverbrauch in 2030 festgeschrieben werden. Dieses Gesamtziel gibt den Mitgliedstaaten künftig mehr Flexibilität im Hinblick auf ihren eigenen Energiemix.
Die Kommission schlägt weiter eine „Straffung“ des Emissionshandels (ETS) vor und sieht eine Marktstabilitätsreserve ab 2021 vor. Im Stil einer automatischen Steuerung soll der Emissionshandel mehr Flexibilität erhalten, um auf konjunkturelle Schwankungen und andere externe Einflüsse reagieren zu können. Die geplante Reserve soll aber auch dazu führen, den CO2-Preis, unabhängig von der Wirtschaftslage, auf einem hohen Niveau zu stabilisieren. Im Zusammenhang mit dem verschärften Minderungspfad von jährlich 2,2 Prozent ab 2020 besteht die Gefahr, die NE-Metallunternehmen im internationalen Wettbewerb zu überfordern, da bereits heute keine vollständig kostenfreie Zuteilung und kein vollständiger Ausgleich indirekter CO2-Kosten im Strompreis gewährt wird. So kommt es zu überproportionalen Anforderungen an den ETS-Sektor.