Energie- und KlimapolitikReformvorschlag für Emissionshandel noch vor Sommerpause

Ausgestaltung des Emissionshandels innerhalb der vierten Handelsperiode ab 2020

08.07.2015

Die EU-Kommission plant, am 15. Juli 2015 ihren Vorschlag für die Reform des Europäischen Emissionshandels zu veröffentlichen. Dabei geht es um die Ausgestaltung des Emissionshandels innerhalb der kommenden, vierten Handelsperiode ab 2020. Durch das vorab bekanntgewordene Impact Assessment (IA) lässt sich bereits jetzt ein Eindruck gewinnen, wie der Vorschlag der Kommission aussehen könnte. Die WVM hat sich eingehend mit den darin vorgestellten Optionen zum Thema Carbon Leakage und der vorgesehenen Differenzierung in verschiedene Carbon Leakage Gruppen beschäftigt.

Grundsätzlich überlegt die Kommission, den derzeitigen binären Ansatz zur Qualifizierung für die Carbon Leakage Liste fortzuführen. Dabei wird erwogen, das Kriterium der Kostenintensität durch die Emissionsintensität (berechnet aus kg CO2/ EUR Bruttowertschöpfung) zu ersetzen. Die Handelsintensität bliebe als zweites Kriterium in diesem Modell erhalten. Aus Sicht der WVM ist der Austausch von Kosten- und Emissionsintensität unkritisch, solange der Zertifikatepreis weiterhin mit 30 Euro beziffert wird.

Deutlich kritischer sieht die WVM eine weitere Option zur Differenzierung, die in dem IA unter Option 4 vorgestellt wird: Durch die Multiplikation von Emissionsintensität und Handelsintensität sollen hier vier Carbon Leakage Gruppen gebildet werden. Dieser Ansatz zeigt eine deutliche methodische Schwäche, da das Verhältnis zwischen Handelsintensität und Carbon Leakage-Gefahr im Vergleich zu der Emissionsintensität überproportional ansteigt.

Diese methodischen Schwächen von Option 4 könnten mit Hilfe von zwei Optionen korrigiert werden: (1) Da die NE-Metallindustrie als Price Taker nationale Zusatzkosten nur zu einem sehr geringen Anteil auf ihre börsennotierten Metalle wälzen kann, sprechen wir uns dafür aus, ein zusätzliches, qualitatives Kriterium zur Bewertung des Carbon Leakage Risikos einzuführen. Unser Vorschlag ist es, für Price Taker die Handelsintensität mit 100 Prozent gleichzusetzen. (2) Alternativ zu dem Kriterium der Handelsintensität könnte das Kriterium der Preiselastizität der Nachfrage als Indikator eingeführt werden.

In allen Fällen fordert die WVM, dass Anlagen, die sich für die Carbon Leakage Liste qualifizieren und den Benchmark erreichen, eine 100 Prozent freie Zuteilung erhalten sollen. Ein Kompensationsmodell, das die maximale freie Zuteilung für Best Performer deutlich niedriger ansetzt, wird dem Carbon Leakage Schutz nicht gerecht. In einer in ersten Konkretisierung des Kommissionsvorschlags wird diesem Prinzip, einer theoretisch möglichen 100 Prozent freien Zuteilung für alle Best Performer, Rechnung getragen. Problematisch ist aus Sicht der WVM, dass laut dem Papier die Werte aller Benchmarks für die freie Zuteilung grundsätzlich um ein Prozent pro Jahr gekürzt werden sollen. Ein solch universeller Kürzungsansatz widerspricht dem ursprünglichen Prinzip der Benchmarks, das auf einer individuellen Betrachtung der Potentiale unterschiedlicher Branchen und Prozesse basiert.

Im Bezug auf die Kompensation für indirekte Emissionen setzt sich die WVM für eine Fortführung des State Aid-Ansatzes ein. Darüber hinaus fordert die WVM, die degressive Ausgestaltung der Kompensation abzuschaffen. Auch hier sollte für Best Performer eine 100-Prozent-Kompensation ermöglicht werden.

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(Bild: © European Union 2014 - Source EP -  Association des Architectes du CIC: Vanden Bossche sprl, CRV s.A., CDG sprl, Studiegroep D. Bontinck - Atelier de Genval- Cerau - M. Van Campenhout, - Tractebel dev s.a. et ingénieurs associés)

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