Klare Botschaft an den Europäischen Rat
Die heutige Beratung des Europäischen Rates zur Wettbewerbsfähigkeit der EU muss ein klares Signal senden: Europa braucht eine starke industrielle Basis. Wer Klimaschutz will, darf die Hersteller und Verarbeiter von Metallen nicht schwächen.
„Es geht jetzt um nicht weniger als die Zukunft unserer Industrie und des Industriestandorts Deutschland insgesamt“, erklärt Michael Niese, Hauptgeschäftsführer der WVMetalle. Basis- und Technologiemetalle sind unverzichtbare Werkstoffe. Ohne unsere Halbzeuge, Gussprodukte und den Korrosionsschutz sind erneuerbare Energien, Elektromobilität, Netzausbau, Telekommunikation, Infrastruktur und Speichertechnologien nicht denkbar.
Der lineare Reduktionsfaktor (LRF), der die jährliche Verringerung der Gesamtmenge an Emissionszertifikaten festlegt, führt bereits heute zu einer erheblichen Verknappung und damit zu steigenden CO₂-Preisen. Vor diesem Hintergrund fordert die WVMetalle, den linearen Reduktionsfaktor ab 2026 auf dem Niveau von 2025 vorübergehend einzufrieren.
Die geplante Verschärfung der Benchmarks verschärft Carbon-Leakage-Risiko.
Kritisch sieht die Branche auch die Überarbeitung der Benchmarks für die kostenlose Zuteilung von Emissionszertifikaten gemäß ETS-Richtlinie 2003/87/EG. Die geplante Verschärfung der Wärme- und Brennstoffbenchmarks mit Reduktionsraten zwischen 6 und 50 Prozent für den Zeitraum 2026 - 2030 würde die kostenlose Zuteilung faktisch massiv reduzieren – unabhängig davon, ob entsprechende zusätzliche Emissionsminderungen technologisch überhaupt realisierbar sind.
Dies würde das Carbon-Leakage-Risiko drastisch erhöhen und Investitionen in Europa weiter erschweren.
Die Metallindustrie fordert daher:
- eine Aussetzung der Aktualisierung der Fallback-Benchmarks, bis eine realitätsnahe und technologisch fundierte Methodik entwickelt ist
- alternativ für kritische Rohstoffe eine Begrenzung der Absenkung auf die gesetzliche Mindestanpassung von 0,3 Prozent pro Jahr für die letzten fünf Jahre (insgesamt 1,5 Prozent für 2023 - 2028) – zusätzlich zur bereits erfolgten Reduktion der Referenzwerte um 24 Prozent im Zeitraum 2021 - 2025.
Diese Übergangsregelung sollte genutzt werden, um die Benchmark-Methodik grundlegend zu überprüfen und einen verlässlichen Rahmen für die Zeit nach 2030 zu schaffen.