Forschungsvorhaben "Quecksilberemissionen aus industriellen Quellen", Bericht "Überführung von Quecksilber in Senken" und "Minderungsstrategie"
Stellungnahme
(Stand September 2019)
Stellungnahme
(Stand September 2019)
Die internationalen Verpflichtungen Deutschlands aus der Minamata-Konvention werden anerkannt. Allerdings schließen nationale Minderungsverpflichtungen nicht aus, dass diese möglichst im internationalen/europäischen Kontext geschehen, insbesondere dann, wenn von den Minderungsmaßnahmen Sektoren betroffen sind, die im intensiven internationalen und europäischen Wettbewerb stehen.
Bedauerlicherweise empfehlen die Forschungsnehmer bis auf wenige Ausnahmen (z.B. Änderung der EU-QuecksilberRL) ausschließlich eine Verschärfung des nationalen Umweltrechts. Es ist zusätzlich kritisch, dass die vorgeschlagenen neuen Grenzwerte z.T. weit unterhalb des europäischen BAT bzw. weit unterhalb der bisher im nationalen Umweltrecht verankerten Grenzwerten liegen. Die betrifft insbesondere die Verschärfungen der TA Luft und der AbwasserV bzgl. Hg.
Weitere Informationen erhalten Sie aus der angehängten Stellungnahme.